Burghausen bereitet PFOA-Klage gegen Dyneon vor

Die Stadt Burghausen arbeitet an einer Klage gegen Dyneon. Sie soll noch im November 2026 eingereicht werden und zunächst rund eine Million Euro für bereits entstandene Kosten umfassen, insbesondere für die Beprobung und Entsorgung PFOA-belasteten Erdreichs.
Zusammen mit der Wirtschaftsförderung Burghausen GmbH und der beauftragten Kanzlei Graf von Westphalen will die Stadt zudem mögliche weitere Ansprüche gegenüber 3M absichern. Dabei geht es um eine Größenordnung von bis zu 100 Millionen Euro nach § 303 Aktiengesetz. Auch mögliche künftige Kosten im Zusammenhang mit der Belastung sollen berücksichtigt werden.
Die Klagevorbereitung war Thema in einer Stadtratssitzung. Bürgermeister Florian Schneider berichtete dort, die Stadt stehe mit weiteren Kommunen und Verbänden im Austausch. Der Landkreis Altötting sowie weitere Kommunen und Verbände hätten angekündigt, eigene Ansprüche geltend zu machen. Die Bürgerinitiative Netzwerk Trinkwasser (BINT) unterstützt das Vorgehen der Stadt und möchte betroffenen Privatpersonen helfen, mögliche Ansprüche zu sichern.
Das bisherige Untersuchungsgebiet umfasst rund 19.000 Hektar. Nach einer vorläufigen Einschätzung der BINT könnte sich das betroffene Gebiet auf bis zu 38.000 Hektar ausweiten; die tatsächliche Ausdehnung ist noch nicht abschließend geklärt.
Schneider empfiehlt betroffenen Kommunen und Privatpersonen, mögliche Schäden sorgfältig zu dokumentieren und sich rechtlich beraten zu lassen. Jede Kommune und jede betroffene Privatperson müsse selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie Ansprüche geltend mache.
Informationsabend am 4. November
Die BINT informiert am Mittwoch, 4. November 2026, um 19 Uhr im Bürgerhaus Burghausen über mögliche Ansprüche von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und das weitere Vorgehen. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos.
Weitere Hintergründe zur Klagevorbereitung und zu möglichen Forderungen gegen 3M bietet unser früherer Berichtexterner Link, öffnet ein neues Fenster.
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