Burghausen verklagt Dyneon und meldet weitere Forderungen gegen 3M an

Die Stadt Burghausen geht wegen der Folgen der PFOA-Belastung gerichtlich gegen Dyneon vor. Der Stadtrat entschied am 23. September 2026 öffentlich, eine Klage einzureichen. Parallel dazu will die Stadt weitere Forderungen gegenüber 3M nach § 303 Aktiengesetz anmelden.
Nach Angaben der Stadt geht es dabei um bereits entstandene Kosten, um erwartete weitere Belastungen bei Bauvorhaben sowie um Nachteile für die Entwicklung von Flächen im Stadtgebiet. Die Klage soll gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Burghausen GmbH durchgeführt werden, weil nach Darstellung der Stadt auch Flächen im Besitz der Gesellschaft stark PFOA-belastet sind.
Leistungsklage über rund eine Million Euro
Mit der Erstellung der Klage soll die Kanzlei Graf von Westphalen beauftragt werden. In einer Leistungsklage will die Stadt rund eine Million Euro geltend machen. Dabei handelt es sich nach den Angaben um Kosten, die der Stadt und ihren Gesellschaften bereits entstanden sind, etwa beim Umgang mit belastetem Erdreich im städtischen Wohnungsbau oder bei notwendigen Tiefbaumaßnahmen.
Die Stadt trennt diese Klage rechtlich von einer weiteren Forderungsanmeldung. Während mit der Leistungsklage bereits angefallene Kosten zurückgefordert werden sollen, dient die Anmeldung nach § 303 AktG dazu, weitergehende mögliche Ansprüche fristgerecht abzusichern.
Weitere Forderungen gegen 3M in Höhe von 80 bis 100 Millionen Euro
Zusätzlich will Burghausen gegenüber 3M Forderungen nach § 303 Aktiengesetz anmelden. Diese beziffert die Stadt derzeit auf rund 80 bis 100 Millionen Euro. Einbezogen werden sollen unter anderem bestehende und künftige Baumaßnahmen sowie betroffene Flächen im Eigentum der Stadt.
Hintergrund ist nach Angaben der Stadt der Gläubigerschutz nach § 303 AktG, wenn ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag endet. Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Dyneon an Capmont habe 3M diesen Vertrag mit Wirkung zum 30. Juni 2026 gekündigt. Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen für bereits begründete Forderungen Sicherheit verlangen. Dafür müssen sie sich innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Beendigung im Handelsregister melden.
50.000 Tonnen belastetes Erdreich lagern bereits zwischen
Nach Angaben der Stadt lagern wegen der Bautätigkeiten der Kommune und ihrer Gesellschaften derzeit bereits etwa 50.000 Tonnen belastetes Erdreich in einem Zwischenlager im Stadtgebiet. Für die Entsorgung erwartet die Stadt Kosten von einigen Millionen Euro. Sie wolle dabei nicht in Vorleistung gehen und sieht die Verursacher in der Pflicht.
Die Kommune verweist zudem auf Folgen für den Standort. Belastete Böden erschwerten Bauvorhaben, verzögerten Abläufe und verursachten zusätzliche Kosten. Für Investoren entstünden demnach Mehrkosten, etwa für Beprobungen, aufwendigere Planungen und Entsorgung. Nach Darstellung der Stadt können sich dadurch Investitionsentscheidungen verzögern oder auf andere Standorte verlagern.
Private Eigentümer müssen Ansprüche selbst verfolgen
Die Stadt weist darauf hin, dass sie nur eigene Kosten geltend machen kann. Privatbesitzer, Grundstückseigentümer oder Bauherren müssen ihre Ansprüche demnach selbst verfolgen.
Weitere Schritte schließt Burghausen nicht aus. Genannt werden in der Mitteilung unter anderem eine mögliche Ausweitung der Klage oder ein Zusammenschluss mit weiteren betroffenen Kommunen. Zu vertraulichen Gesprächen mit beteiligten Unternehmen und zu weiteren Einzelheiten laufender oder vorbereiteter Verfahren äußert sich die Stadt derzeit nicht.
Hintergrund zu PFOA und PFAS
PFOA steht für Perfluoroctansäure und gehört zur Stoffgruppe der PFAS. Die Substanz wurde unter anderem bei der Herstellung von Fluorpolymeren und Fluorelastomeren eingesetzt. Nach Angaben der Stadt ist PFOA langlebig, kann sich in der Umwelt und in Organismen anreichern und wurde 2019 in das Stockholmer Übereinkommen zur weltweiten Eliminierung aufgenommen. In der Europäischen Union ist der Stoff demnach bis auf bestimmte Ausnahmen für Herstellung und Inverkehrbringen verboten.
PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Nach Angaben der Stadt handelt es sich um eine sehr große Gruppe künstlich hergestellter Chemikalien mit mehr als 10.000 verschiedenen Stoffen. Wegen ihrer chemischen Stabilität werden viele dieser Stoffe in der Umwelt nur sehr langsam oder praktisch gar nicht abgebaut.
Zur Herkunft der Belastung verweist die Stadt auf die jahrzehntelange Herstellung von Fluorpolymeren und weiteren fluorierten Spezialkunststoffen am Standort Gendorf. Die heutige Dyneon habe über lange Zeit PFOA- und PFAS-Produktgruppen hergestellt und über viele Jahre zum 3M-Konzern gehört. Für die Region sei das relevant, weil PFAS und PFOA heute in Böden und im Grundwasser nachgewiesen würden und dadurch bei Bauvorhaben zusätzliche Untersuchungs-, Entsorgungs- und Folgekosten entstehen könnten.
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