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Burghausen verklagt Dyneon und meldet weitere Forderungen gegen 3M an

Die Stadt Burghausen will wegen PFOA gerichtlich gegen Dyneon vorgehen.
Der Stadtrat hat am 23. September 2026 öffentlich eine Klage beschlossen.
Die Stadt will außerdem weitere Forderungen gegen 3M nach § 303 Aktiengesetz anmelden.
Die Stadt nennt bereits entstandene Kosten als Grund.
Die Stadt nennt außerdem erwartete weitere Belastungen bei Bauvorhaben.
Die Stadt nennt auch Nachteile für die Entwicklung von Flächen im Stadtgebiet.
Die Klage soll gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Burghausen GmbH geführt werden.
Nach Darstellung der Stadt sind auch Flächen der Gesellschaft stark PFOA-belastet.
Leistungsklage über rund eine Million Euro
Die Stadt will die Kanzlei Graf von Westphalen mit der Klage beauftragen.
Die Stadt plant eine Leistungsklage.
In der Leistungsklage will die Stadt rund eine Million Euro geltend machen.
Die Stadt begründet die Summe mit bereits angefallenen Kosten.
Diese Kosten betreffen den Umgang mit belastetem Erdreich im städtischen Wohnungsbau.
Die Kosten betreffen auch notwendige Tiefbaumaßnahmen.
Die Stadt trennt diese Leistungsklage rechtlich von der Anmeldung weiterer Forderungen.
Die Stadt will mit der Leistungsklage bereits angefallene Kosten zurückfordern.
Die Stadt will mit der Anmeldung nach § 303 Aktiengesetz mögliche weitere Ansprüche absichern.
Die Stadt will die Ansprüche fristgerecht absichern.
Weitere Forderungen gegen 3M von 80 bis 100 Millionen Euro
Die Stadt will auch Forderungen gegen 3M nach § 303 Aktiengesetz anmelden.
Die Stadt beziffert diese Forderungen derzeit auf rund 80 bis 100 Millionen Euro.
Die Stadt will unter anderem bestehende und künftige Baumaßnahmen einbeziehen.
Die Stadt will außerdem betroffene Flächen im Eigentum der Stadt einbeziehen.
Als Hintergrund nennt die Stadt den Gläubigerschutz nach § 303 Aktiengesetz.
Der Gläubigerschutz gilt nach Angaben der Stadt, wenn ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag endet.
3M soll diesen Vertrag zum 30. Juni 2026 gekündigt haben.
3M habe den Vertrag im Zusammenhang mit dem Verkauf von Dyneon an Capmont gekündigt.
Gläubiger sollen unter bestimmten Voraussetzungen Sicherheit verlangen können.
Dafür müssen Gläubiger sich nach Angaben der Stadt innerhalb von sechs Monaten melden.
Die Meldung soll nach Bekanntmachung der Beendigung im Handelsregister erfolgen.
Belastetes Erdreich im Zwischenlager
Die Stadt nennt als weiteres Thema belastetes Erdreich im Stadtgebiet.
Nach Angaben der Stadt lagern derzeit etwa 50.000 Tonnen belastetes Erdreich in einem Zwischenlager.
Die Stadt verbindet die Lagerung mit den Bautätigkeiten der Kommune und ihrer Gesellschaften.
Für die Entsorgung erwartet die Stadt Kosten in Höhe von einigen Millionen Euro.
Die Stadt will dabei nicht in Vorleistung gehen.
Die Stadt sieht die Verursacher in der Pflicht.
Folgen für den Standort und Bauabläufe
Die Stadt verweist auf Folgen für den Standort.
Belastete Böden sollen Bauvorhaben erschweren.
Belastete Böden sollen Abläufe verzögern.
Belastete Böden sollen zusätzliche Kosten auslösen.
Nach Darstellung der Stadt entstehen Mehrkosten für Investoren.
Die Mehrkosten betreffen unter anderem Beprobungen.
Die Mehrkosten betreffen auch aufwendigere Planungen.
Die Mehrkosten betreffen außerdem Entsorgung.
Die Stadt sagt, Investitionsentscheidungen könnten sich dadurch verzögern.
Die Stadt sagt auch, Investitionsentscheidungen könnten auf andere Standorte verlagert werden.
Ansprüche privater Eigentümer
Die Stadt weist darauf hin, dass sie nur eigene Kosten geltend machen kann.
Privatbesitzer müssen Ansprüche nach Angaben der Stadt selbst verfolgen.
Grundstückseigentümer müssen Ansprüche nach Angaben der Stadt selbst verfolgen.
Bauherren müssen Ansprüche nach Angaben der Stadt selbst verfolgen.
Burghausen schließt weitere Schritte nicht aus.
Die Stadt nennt als mögliche Schritte eine Ausweitung der Klage.
Die Stadt nennt auch einen Zusammenschluss mit weiteren betroffenen Kommunen.
Zu vertraulichen Gesprächen mit beteiligten Unternehmen äußert sich die Stadt derzeit nicht.
Die Stadt nennt auch keine weiteren Einzelheiten zu laufenden oder vorbereiteten Verfahren.
Hintergrund zu PFOA und PFAS
PFOA steht für Perfluoroctansäure.
PFOA gehört zur Stoffgruppe der PFAS.
PFOA wurde nach Angaben der Stadt unter anderem bei der Herstellung von Fluorpolymeren eingesetzt.
PFOA wurde nach Angaben der Stadt auch bei Fluorelastomeren eingesetzt.
Nach Angaben der Stadt ist PFOA langlebig.
Nach Angaben der Stadt kann PFOA sich in der Umwelt anreichern.
Nach Angaben der Stadt kann PFOA sich in Organismen anreichern.
Nach Angaben der Stadt wurde PFOA 2019 in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen.
Das Stockholmer Übereinkommen zielt nach Angaben auf die weltweite Eliminierung ab.
In der Europäischen Union ist PFOA nach Darstellung der Stadt bis auf bestimmte Ausnahmen verboten.
Der Verbot gilt für Herstellung und Inverkehrbringen.
PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen.
Nach Angaben der Stadt handelt es sich um eine sehr große Stoffgruppe.
Die Stoffgruppe umfasst nach Angaben mehr als 10.000 verschiedene Stoffe.
Nach Angaben der Stadt baut sich wegen chemischer Stabilität vieles nur sehr langsam ab.
Nach Angaben der Stadt baut sich vieles praktisch gar nicht ab.
Herkunft der Belastung am Standort Gendorf
Zur Herkunft nennt die Stadt den Standort Gendorf.
Die Stadt verweist auf jahrzehntelange Herstellung von Fluorpolymeren.
Die Stadt nennt außerdem weitere fluorierte Spezialkunststoffe am Standort Gendorf.
Die heutige Dyneon habe über lange Zeit PFOA- und PFAS-Produktgruppen hergestellt.
Nach Angaben der Stadt habe Dyneon über viele Jahre zum 3M-Konzern gehört.
Die Stadt sieht das als relevant für die Region.
Die Stadt sagt, PFAS und PFOA würden heute in Böden und Grundwasser nachgewiesen.
Die Stadt sagt, dadurch entstünden bei Bauvorhaben zusätzliche Untersuchungs- und Entsorgungskosten.
Die Stadt sagt auch, dass dadurch Folgekosten entstehen könnten.