Öffentliche Artikelquelle

E-Mail an die Redaktion

Von: Redaktion Burghausen

Absender: •••@burghausen.de

An: Unsere Redaktion

Betreff: PM 240 Stadt Burghausen: PFOA-Klage: Stadt Burghausen im Austausch mit weiteren Kommunen und Verbänden

Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Bitte um Veröffentlichung, vielen Dank! PRESSEMITTEILUNG Nr. 240 / köx / 29.10.2026 PFOA-Klage: Stadt Burghausen im Austausch mit weiteren Kommunen und Verbänden Erster Bürgermeister Florian Schneider informiert Stadtrat über aktuellen Stand der Klagevorbereitung Burghausen, 29.10.2026. Die PFOA-Belastung im Landkreis Altötting ist die größte PFOA-Bodenbelastung in Deutschland. Bereits das bisherige Untersuchungsgebiet umfasst rund 19.000 Hektar. Nach vorläufigen Einschätzungen der Bürgerinitiative Netzwerk Trinkwasser (BINT) könnte sich das betroffene Gebiet sogar auf bis zu 38.000 Hektar ausweiten. Die tatsächliche Ausdehnung ist noch nicht abschließend geklärt. Die Stadt Burghausen hat frühzeitig beschlossen, rechtlich gegen die Folgen der PFOA-Belastung vorzugehen. Mittlerweile haben weitere Kommunen, der Landkreis Altötting und Verbände angekündigt, eigene Ansprüche geltend zu machen. Auch die Bürgerinitiative Netzwerk Trinkwasser unterstützt das Vorgehen der Stadt und möchte betroffenen Privatpersonen helfen, ihre möglichen Ansprüche zu sichern. "Wir sind vielfach mit vielen im Austausch", berichtete Erster Bürgermeister Florian Schneider in der jüngsten Stadtratssitzung. Die Stadt begrüße es, dass weitere Kommunen und Verbände ihrem Beispiel folgen und sich zunehmend über rechtliche Möglichkeiten informieren. Dazu erklärt Erster Bürgermeister Florian Schneider: "Wir sprechen hier nicht von einzelnen belasteten Grundstücken, sondern von einem Umweltschaden gewaltigen Ausmaßes, der unsere gesamte Region betrifft. Für uns steht fest: Die Kosten für die entstandenen Schäden dürfen nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen hängen bleiben. Deshalb haben wir in Burghausen frühzeitig entschieden, rechtliche Schritte einzuleiten. Es freut mich, dass mittlerweile weitere Kommunen und Verbände unserem Beispiel folgen. Bei einer Umweltbelastung dieser Größenordnung ist es wichtig, dass die Betroffenen ihre Rechte kennen und mögliche Ansprüche geltend machen können." Klage der Stadt Burghausen wird derzeit erarbeitet Gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Burghausen GmbH (WiFöG) und der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Graf von Westphalen bereitet die Stadt Burghausen derzeit eine Klage gegen Dyneon vor. Diese soll noch im November 2026 eingereicht werden. Dabei geht es zunächst um rund eine Million Euro für bereits entstandene Kosten, insbesondere für die Beprobung und Entsorgung von PFOA-belastetem Erdreich. Darüber hinaus sollen mögliche weitere Ansprüche gegenüber 3M in einer Größenordnung von bis zu 100 Millionen Euro nach § 303 Aktiengesetz abgesichert werden. Auch mögliche künftige Kosten im Zusammenhang mit der PFOA-Belastung werden dabei berücksichtigt. Erster Bürgermeister Florian Schneider empfiehlt betroffenen Kommunen und Privatpersonen, mögliche Schäden sorgfältig zu dokumentieren und sich rechtlich beraten zu lassen. Jede Kommune und jede betroffene Privatperson müsse selbst entscheiden, ob und in welcher Form Ansprüche geltend gemacht werden. Informationsveranstaltung für betroffene Privatpersonen Die Bürgerinitiative Netzwerk Trinkwasser informiert am Mittwoch, 4. November 2026, um 19 Uhr im Bürgerhaus Burghausen über mögliche Ansprüche von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und das weitere Vorgehen. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Mit besten Grüßen STADT BURGHAUSEN Im Auftrag Alexandra Königseder Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit [cid:[email protected]] Rathaus Stadtplatz 112 | 84489 Burghausen T +49 8677 · 887-158 | M +49 151 · 576 177 48 •••@••• | www.burghausen.de [cid:[email protected]][cid:[email protected]] Hinweis: Zur Erhöhung der IT-Sicherheit werden keine E-Mails mit veralteten Office-Formaten zugestellt oder empfangen. Wir bitten Sie, E-Mail-Anhänge in den Formaten ab Office 2010 aufwärts (*.docx, *.xlsx, *.pptx) oder als *.pdf zu übersenden. Office Dokumente, wie beispielsweise *.doc, *.xls, *.ppt oder auch Dateiformate mit Makros werden nicht mehr entgegengenommen.

Anhänge