Bürgerversammlungen 2026 und 2027 in Forchheim: Öffentliche Termine in verschiedenen Stadtteilen
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Forchheim, Martina Hebendanz, lädt die Bürgerinnen und Bürger des gesamten Stadtgebietes zu den Bürgerversammlungen 2026 und 2027 ein. Die Zusammenkünfte finden gemäß Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung an sieben Terminen in verschiedenen Stadtteilen statt.
Termine und Orte
- Buckenhofen: Donnerstag, 22. Oktober 2026, 18:00 Uhr, Sportgaststätte SV Buckenhofen „Bei Jorgo“, Zur Staustufe 8, 91301 Forchheim
- Burk: Dienstag, 17. November 2026, 18:00 Uhr, Sportgaststätte „Essenza Italiana“, Seetalweg 11, 91301 Forchheim
- Innenstadt: Mittwoch, 18. November 2026, 18:00 Uhr, Saal der VR Bank Bamberg-Forchheim, Hauptstraße 39, 91301 Forchheim
- Forchheim Nord: Montag, 23. November 2026, 18:00 Uhr, Aula im Schülerzentrum Adalbert-Stifter-Schule, Bammersdorfer Str. 58, 91301 Forchheim
- Kersbach: Mittwoch, 13. Januar 2027, 18:00 Uhr, DJK-Sportgaststätte, Waldstraße 23, 91301 Forchheim
- Lichteneiche/Serlbach: Mittwoch, 20. Januar 2027, 18:00 Uhr, Gaststätte „Zu den Linden“, Serlbach 4, 91301 Forchheim
- Reuth: Mittwoch, 27. Januar 2027, 18:00 Uhr, Sportgaststätte „Domenico“, Am Sportplatz 1, 91301 Forchheim; der Termin wurde vom 09.12.26 verschoben
Tagesordnung
- Begrüßung durch die Oberbürgermeisterin
- Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten mit Aussprache
In der Bürgerversammlung können ausschließlich gemeindliche Angelegenheiten behandelt werden. Das Wort und das Stimmrecht können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten.
Vorschläge zur Behandlung
Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind grundsätzlich berechtigt, jede Bürgerversammlung zu besuchen und dafür schriftlich und rechtzeitig vor der jeweiligen Versammlung Diskussionsbeiträge einzureichen. Entsprechende Vorschläge sollen an das städtische Bürgerpostfach [email protected] oder an das Bürgermeisteramt der Stadt Forchheim, Kapellenstraße 2, 91301 Forchheim, gesendet werden.
Teilnahme und Rederecht
Die Bürgerversammlungen finden vor Ort statt und sind öffentlich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Rede- und Mitberatungsrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Anträge dürfen nur von in Präsenz teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Forchheim gestellt werden, die das Recht haben, an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Wer an Abstimmungen teilnehmen möchte, muss ebenfalls wahlberechtigte Bürgerin oder wahlberechtigter Bürger der Stadt Forchheim sein. Der Nachweis ist mit einem Ausweis zu erbringen; es gilt eine Ausweispflicht.
Die Bürgerversammlungssatzung der Großen Kreisstadt Forchheim kann auf der städtischen Website unter www.forchheim.de/buergerversammlungen eingesehen werden.
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