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Bürgerversammlungen 2026 und 2027 in Forchheim: Öffentliche Termine in verschiedenen Stadtteilen

Von Redaktionsteam Forchheim, GKSt2 Min. Lesezeit

Einladung zu den Bürgerversammlungen 2026 und 2027

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Forchheim lädt ein.

Ihr Name ist Martina Hebendanz.

Martina Hebendanz lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein.

Die Einladung gilt für das gesamte Stadtgebiet von Forchheim.

Die Bürgerversammlungen finden im Jahr 2026 statt.

Die Bürgerversammlungen finden im Jahr 2027 statt.

Die Treffen folgen Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung.

Es gibt sieben Termine in verschiedenen Stadtteilen.

Termine und Orte

  • Buckenhofen: Donnerstag, 22. Oktober 2026, 18:00 Uhr.
  • Ort: Sportgaststätte SV Buckenhofen „Bei Jorgo“, Zur Staustufe 8, 91301 Forchheim.
  • Burk: Dienstag, 17. November 2026, 18:00 Uhr.
  • Ort: Sportgaststätte „Essenza Italiana“, Seetalweg 11, 91301 Forchheim.
  • Innenstadt: Mittwoch, 18. November 2026, 18:00 Uhr.
  • Ort: Saal der VR Bank Bamberg-Forchheim, Hauptstraße 39, 91301 Forchheim.
  • Forchheim Nord: Montag, 23. November 2026, 18:00 Uhr.
  • Ort: Aula im Schülerzentrum Adalbert-Stifter-Schule, Bammersdorfer Str. 58, 91301 Forchheim.
  • Kersbach: Mittwoch, 13. Januar 2027, 18:00 Uhr.
  • Ort: DJK-Sportgaststätte, Waldstraße 23, 91301 Forchheim.
  • Lichteneiche und Serlbach: Mittwoch, 20. Januar 2027, 18:00 Uhr.
  • Ort: Gaststätte „Zu den Linden“, Serlbach 4, 91301 Forchheim.
  • Reuth: Mittwoch, 27. Januar 2027, 18:00 Uhr.
  • Der Termin wurde vom 09.12.26 verschoben.
  • Ort: Sportgaststätte „Domenico“, Am Sportplatz 1, 91301 Forchheim.

Ablauf der Bürgerversammlung

  • Die Oberbürgermeisterin begrüßt die Teilnehmenden.
  • Es folgt die Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten.
  • Daran schließt sich eine Aussprache an.

Welche Themen sind erlaubt

In der Bürgerversammlung werden ausschließlich gemeindliche Angelegenheiten behandelt.

Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten.

Das Stimmrecht können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten.

Vorschläge für die Behandlung von Themen

Vorschläge zur Behandlung können von Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern kommen.

Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger dürfen jede Bürgerversammlung besuchen.

Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger können schriftlich Diskussionsbeiträge einreichen.

Die Diskussionsbeiträge müssen rechtzeitig vor der jeweiligen Versammlung eingereicht werden.

Die Stadt bittet um die Einreichung an das städtische Bürgerpostfach.

Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].

Alternativ können Beiträge ans Bürgermeisteramt gesendet werden.

Die Adresse lautet Bürgermeisteramt der Stadt Forchheim.

Die Adresse lautet Kapellenstraße 2, 91301 Forchheim.

Teilnahme und Rederecht

Die Bürgerversammlungen finden vor Ort statt.

Die Bürgerversammlungen sind öffentlich.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Das Rede- und Mitberatungsrecht wird nur persönlich ausgeübt.

Anträge dürfen nur von in Präsenz teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern gestellt werden.

Diese Bürgerinnen und Bürger müssen das Recht haben.

Sie müssen an den Kommunalwahlen teilnehmen können.

Wer an Abstimmungen teilnehmen möchte, muss wahlberechtigte Person sein.

Die wahlberechtigte Person muss die Stadt Forchheim betreffen.

Der Nachweis erfolgt mit einem Ausweis.

Es gilt eine Ausweispflicht.

Die Bürgerversammlungssatzung kann online eingesehen werden.

Die Website lautet www.forchheim.de/buergerversammlungen.

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