Oberasbach: Beglaubigungen nur noch mit Terminvereinbarung

Schriftstücke und Unterschriften ab 1. Oktober 2026 nach vorheriger Terminabstimmung im Termin-Kalender oder telefonisch

Die Stadt Oberasbach beglaubigt Schriftstücke und Unterschriften ab dem 1. Oktober 2026 nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Termine können ab dem 28. September über den Termin-Kalender auf der Homepage der Stadt gebucht werden. Alternativ ist eine telefonische Vereinbarung ab dem 28. September unter 0911/9691-0 möglich.

Was beglaubigt werden kann

Die Stadt beglaubigt Kopien und Unterschriften unter bestimmten Voraussetzungen. Kopien können beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss. Bei der Beglaubigung vergleicht die Stadt die Kopie mit dem Original und bestätigt lediglich die Übereinstimmung mit dem vorgelegten Dokument. Die Echtheit oder Gültigkeit des Inhalts wird damit nicht bestätigt.

Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das Dokument bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss oder eine Rechtsvorschrift eine Beglaubigung verlangt. In diesem Fall bestätigt die Stadt, dass die Unterschrift selbst geleistet wurde. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass vorab mit der zuständigen Stelle geklärt werden sollte, welche Form der Beglaubigung im jeweiligen Fall benötigt wird.

Beglaubigungen von Kopien

Für die Beglaubigung von Kopien muss das Originaldokument beim Termin vorgelegt werden. Die Stadt bringt den Beglaubigungsvermerk auf der Kopie an. Die Gebühr beträgt 5,00 Euro pro Vermerk beziehungsweise Kopie.

Nicht beglaubigt werden Kopien von Personenstandsurkunden, etwa Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden, von Führungszeugnissen aus dem Bundeszentralregister, von Abschriften aus dem Liegenschaftskataster, von Abschriften aus Vereins- und Handelsregistern sowie von ausländischen Dokumenten und Übersetzungen ausländischer Dokumente.

Beglaubigungen von Unterschriften

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung muss das Dokument in deutscher Sprache vorliegen. Es wird vor Ort in Gegenwart eines Mitarbeiters der Stadt Oberasbach unterschrieben. Deshalb ist eine persönliche Antragstellung erforderlich; eine Vertretung ist nicht möglich. Die Gebühr beträgt 5 Euro pro Unterschrift.

Nicht beglaubigt werden Unterschriften ohne zugehörigen Text sowie Unterschriften, für die eine öffentliche Beglaubigung nach § 129 BGB erforderlich ist. In diesen Fällen verweist die Stadt auf die zuständige Stelle, etwa einen Notar.

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