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Oberasbach: Beglaubigungen nur noch mit Terminvereinbarung

Neue Regel für Beglaubigungen ab 1. Oktober 2026

Die Stadt Oberasbach beglaubigt ab dem 1. Oktober 2026 nur noch.

Schriftstücke und Unterschriften ausschließlich nach Terminvereinbarung.

Die Stadt verlangt dafür vorab einen Termin.

Termine können ab dem 28. September über den Termin-Kalender.

Das steht auf der Homepage der Stadt.

Alternativ können Menschen ab dem 28. September telefonisch Termine vereinbaren.

Die Telefonnummer lautet 0911/9691-0.

Was die Stadt beglaubigen kann

Die Stadt beglaubigt Kopien und Unterschriften unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Stadt vergleicht dabei die vorgelegten Dokumente.

Die Stadt bestätigt nur die Übereinstimmung mit dem vorgelegten Dokument.

Die Stadt bestätigt nicht die Echtheit oder die Gültigkeit des Inhalts.

Beglaubigung von Kopien

Die Stadt kann Kopien beglaubigen, wenn ein deutsches Original vorliegt.

Das Original muss von einer deutschen Behörde ausgestellt sein.

Alternativ muss die Kopie bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden.

Bei der Beglaubigung vergleicht die Stadt die Kopie mit dem Original.

Die Stadt bestätigt dabei nur die Übereinstimmung mit dem vorgelegten Dokument.

Die Echtheit oder die Gültigkeit des Inhalts bestätigt die Stadt damit nicht.

Nicht beglaubigte Kopien

Die Stadt beglaubigt bestimmte Kopien nicht.

  • Die Stadt beglaubigt keine Kopien von Personenstandsurkunden.
  • Geburtsurkunden kann die Stadt nicht als Kopie beglaubigen.
  • Heiratsurkunden kann die Stadt nicht als Kopie beglaubigen.
  • Sterbeurkunden kann die Stadt nicht als Kopie beglaubigen.
  • Führungszeugnisse aus dem Bundeszentralregister beglaubigt die Stadt nicht.
  • Abschriften aus dem Liegenschaftskataster beglaubigt die Stadt nicht.
  • Abschriften aus Vereinsregistern beglaubigt die Stadt nicht.
  • Abschriften aus Handelsregistern beglaubigt die Stadt nicht.
  • Ausländische Dokumente beglaubigt die Stadt nicht.
  • Übersetzungen ausländischer Dokumente beglaubigt die Stadt nicht.

So läuft die Beglaubigung von Kopien ab

Das Originaldokument muss beim Termin vorgelegt werden.

Die Stadt bringt den Beglaubigungsvermerk auf der Kopie an.

Die Gebühr beträgt 5,00 Euro pro Vermerk.

Die Gebühr beträgt 5,00 Euro pro Kopie.

Beglaubigung von Unterschriften

Die Stadt kann Unterschriften beglaubigen, wenn das Dokument vorgelegt wird.

Das gilt in bestimmten Fällen.

Das Dokument muss bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden.

Eine Rechtsvorschrift muss eine Beglaubigung verlangen.

Die Stadt bestätigt dann, dass die Unterschrift selbst geleistet wurde.

Die Stadt empfiehlt eine vorherige Klärung mit der zuständigen Stelle.

Die Klärung soll den Bedarf der richtigen Beglaubigungsform betreffen.

Voraussetzungen für Unterschriftsbeglaubigungen

Das Dokument muss bei der Unterschriftsbeglaubigung auf Deutsch vorliegen.

Eine persönliche Antragstellung ist nötig.

Eine Vertretung ist bei Unterschriftsbeglaubigungen nicht möglich.

Der Antragsteller unterschreibt vor Ort in Gegenwart eines Mitarbeiters.

Der Mitarbeiter ist von der Stadt Oberasbach.

Die Gebühr beträgt 5 Euro pro Unterschrift.

Nicht beglaubigte Unterschriften

Die Stadt beglaubigt bestimmte Unterschriften nicht.

  • Die Stadt beglaubigt keine Unterschriften ohne zugehörigen Text.
  • Die Stadt beglaubigt keine Unterschriften, für die öffentliche Beglaubigung nötig ist.
  • Öffentliche Beglaubigung ist nach Paragraph 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderlich.
  • In diesen Fällen verweist die Stadt auf die zuständige Stelle.
  • Als zuständige Stelle nennt die Stadt zum Beispiel einen Notar.