Landkreis Donau-Ries erlässt weitere Katzenschutzverordnung

Landkreis Donau-Ries erlässt weitere Katzenschutzverordnung: Künftig gelten Katzenschutzzonen in Rain und Wemding. Kastration und Microchip für Freigänger.

Von Redaktion LK Donau-Ries2 Min. Lesezeit

Der Landkreis Donau-Ries hat eine weitere Katzenschutzverordnung erlassen. Hintergrund ist nach Angaben des Landkreises die seit Jahren zunehmende Population freilebender Katzen und die damit verbundenen Probleme. Künftig sollen deshalb weitere Katzenschutzzonen in Rain und Wemding eingerichtet werden.

Landkreise können auf Grundlage des Tierschutzgesetzes mithilfe einer Katzenschutzverordnung langfristig steuernd auf die Population freilebender Katzen einwirken und damit einen vorbeugenden Beitrag zum Tierschutz leisten. Im Mittelpunkt steht nach Darstellung des Landkreises das Ziel, unkontrollierte Vermehrung zu verhindern und das Leid der Tiere zu verringern.

Maßnahmen für freilebende Katzen

In Gebieten mit vielen nicht von Menschen gehaltenen Katzen kommt es nach der Mitteilung zu einer unkontrollierten Vermehrung. Dies führe zu erheblichen Belastungen für die Tiere, unter anderem durch Allgemeinerkrankungen, Katzenkrankheiten wie Leukose, FIP und Katzenschnupfen, Parasiten, unzureichende Ernährung, Biss- und Kratzverletzungen sowie Inzucht. Nach Angaben des Landkreises ist die einzige tierschutzgerechte Möglichkeit zur Verringerung der Zahl freilebender Katzen die Kastration.

Die geplante Verordnung stützt sich auf ein offizielles Muster des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Sie schafft die Rechtsgrundlage, freilebende Katzen im räumlichen Geltungsbereich in Obhut zu nehmen, zu kennzeichnen, zu registrieren und bei Bedarf fortpflanzungsunfähig machen zu lassen. Die Tiere werden mit ständig kontrollierten Fallen gefangen, anschließend kastriert, wenn notwendig medizinisch versorgt und am Fangort wieder freigelassen oder vermittelt.

Mit der Durchführung werden, wie bereits in den beiden bestehenden Katzenschutzzonen in Rettingen und Sulzdorf, die privaten Tierschutzorganisationen Glückspfoten e.V. und Samtpfoten Katzenhilfe Ries e.V. beauftragt.

Pflichten für Halter von Freigängern

Flankierend sieht die Verordnung Pflichten für Halter von freilaufenden Katzen, sogenannten Freigängern, vor. Diese Tiere sind im Unterschied zu freilebenden Katzen nicht herrenlos, leben also in menschlicher Obhut, erhalten ausreichend Futter und werden medizinisch versorgt. Freigänger sind zudem oftmals bereits kastriert.

Katzen, die im Geltungsbereich der Verordnung gehalten werden, müssen kastriert werden; andernfalls darf ihnen künftig kein Freigang mehr gewährt werden. Zusätzlich sind sie mittels Microchip zu kennzeichnen und zu registrieren. Dadurch sollen die Tiere leicht zu erkennen sein und, sofern sie gefangen werden, sofort wieder freigelassen werden.

Die Kennzeichnung mittels Microchip und die Kastration führt jeder Tierarzt durch; die Kosten tragen die Tierhalter. Die Registrierung erfolgt über den Tasso e.V. oder FINDEFIX vom Deutschen Tierschutzbundes e.V., die beiden größten kostenlosen Haustierregister in Deutschland. Im Rahmen der Registrierung müssen Katzenhalter zudem ihre Erlaubnis erteilen, dass das jeweilige Haustierregister die Daten der Tierhalter an Behörden oder deren Beauftragte übermitteln darf.

Übergangsfristen und Geltungsbereich

Um Katzenhaltern ausreichend Zeit für gegebenenfalls noch erforderliche Kennzeichnung und Kastration zu geben, soll die Verordnung Mitte September 2026 mit Übergangsfristen erlassen werden. Für die Kastration gilt eine Übergangsfrist von zehn Wochen, für die Kennzeichnung von vier Wochen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Ortsgebiet von Oberpeiching sowie in Wemding die Bereiche Schleifmühle, Ziegelmühle, Äußere Mühle, den Sportplatz, die Reitanlage und den Campingplatz am Waldsee. Hinzu kommen die Gewerbegebiete Stadelmüllerweg-Kehläcker, -Mitte und -Süd sowie das Gewerbegebiet Süd mit angrenzenden Wohngebieten bis Harburger Straße, Kapuzinergraben und Bahnhofstraße.

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