Taubenfüttern in Hof bleibt verboten
In Hof gilt weiterhin ein Verbot, verwilderte Tauben im Stadtgebiet zu füttern. Die Stadt hat auf die bestehende Regelung hingewiesen. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.
Das Verbot beruht auf der „Verordnung über die Bekämpfung verwilderter Tauben in der Stadt Hof“. Es soll die Gesundheit der Hoferinnen und Hofer schützen und Verschmutzungen durch Taubenkot begrenzen.
Nach Angaben der Stadt verbessert Füttern die Lebensgrundlage der Tauben. Die Tiere nisten bevorzugt in der Nähe solcher Futterplätze, etwa unter Dachvorsprüngen und Balkonen, in Mauernischen oder unter Brücken. Taubenkot könne die Gebäudesubstanz schädigen und die Sauberkeit öffentlicher Bereiche beeinträchtigen.
Die Verordnung ist online unter „Verordnung über die Bekämpfung verwilderter Tauben in der Stadt Hof“externer Link, öffnet ein neues Fenster abrufbar.
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