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Betreff: Hinweise zum Taubenfütterungsverbot im Hofer Stadtgebiet

Pressemitteilung Hof, den 13. Oktober 2026 Verbot soll Gesundheit und Reinlichkeit von Gebäuden schützen Sehr geehrte Medienschaffende, verwilderte Tauben tummeln sich in vielen Innenstädten - so auch in Hof. Vor diesem Hintergrund weist die Stadt Hof noch einmal auf das bestehende Taubenfütterungsverbot im Stadtgebiet hin. Die Grundlage des Verbots bildet die Verordnung über die Bekämpfung verwilderter Tauben in der Stadt Hof. Ziel ist es, die Gesundheit der Hoferinnen und Hofer sowie Gebäude vor Verschmutzungen durch Taubenkot zu schützen. Werden Tauben gefüttert, wird dadurch ihre Lebensgrundlage verbessert. Die Tiere bauen ihre Nester bevorzugt in der Nähe dieser Plätze und legen dort auch ihre Eier ab, zum Beispiel unter Dachvorsprüngen, unter Balkonen, in Mauernischen oder unter Brücken. Darunter leidet nicht nur die Gebäudesubstanz, sondern auch die Sauberkeit der öffentlichen Bereiche massiv. Durch das Fütterungsverbot sollen diese Probleme eingedämmt werden. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Verordnung über die Bekämpfung verwilderter Tauben in der Stadt Hof https://www.hof.de/fileadmin/user_upload/pdf/Ortsrecht/568-1.pdf Mit

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