Forchheimer Weihnachtsmarkt: Sperrungen und Halteverbote ab 9. November

Der Aufbau des Forchheimer Weihnachtsmarktes beginnt am 9. November. Sperrungen und Halteverbote betreffen mehrere Straßen und Parkplätze.

Von Redaktionsteam Forchheim, GKSt1 Min. Lesezeit
Vorübergehendes Halteverbot an einem nicht identifizierbaren Ort.

KI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

KI-Symbolbild

Der Aufbau des Weihnachtsmarktes in der Forchheimer Innenstadt beginnt am 9. November 2026. Die meisten Buden werden dann errichtet; die Pyramide soll voraussichtlich am 13. November aufgestellt werden.

Sperrungen während Auf- und Abbau

Die Sattlertorstraße ist zwischen Hauptstraße 22 und der Einmündung Krottental bei Hausnummer 28 vom 9. bis 26. November 2026 sowie vom 28. Dezember 2026 bis zum 8. Januar 2027 täglich von 8 bis 19 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Anliegerverkehr bleibt teilweise möglich.

Während des Weihnachtsmarktes gilt für denselben Abschnitt vom 27. November bis zum 23. Dezember täglich von 11.30 bis 22 Uhr eine Sperrung für den Durchgangsverkehr. Am 24. Dezember dauert sie von 8.30 bis 15 Uhr. Der Anliegerverkehr bleibt teilweise aufrechterhalten. Die Wallstraße ist ab der Einmündung St.-Martin-Straße vom 27. November bis zum 24. Dezember täglich von 11 bis 22 Uhr gesperrt; Anlieger dürfen passieren.

Umleitung, Zufahrt und Parkplätze

Der Verkehr zwischen Wallstraße und Sattlertorstraße wird über die Karolinger Straße umgeleitet. Die „unechte“ Einbahnstraßenregelung auf Höhe des Amtsgerichts Forchheim wird aufgehoben. Die Zufahrt zum Amtsgericht bleibt während des Weihnachtsmarktes frei. Die Sattlertorstraße zwischen Wallstraße und Rathausplatz ist in Fahrtrichtung Wallstraße sowie Krottental während der genannten Zeiträume vollständig gesperrt. Auch die Einfahrt von der Schulstraße in die Sattlertorstraße ist gesperrt.

Ab dem 9. November sind sämtliche Parkplätze im Veranstaltungsbereich sowie der Parkplatz in der Kapellenstraße vor Hausnummer 2 gesperrt. Zwischen Sattlertorstraße 32 und 36 gilt beidseitig ein Halteverbot. Stellplätze für Menschen mit Schwerbehinderung befinden sich in der Sattlertorstraße im Bereich der Hausnummern 38 bis 40, in der Kapellenstraße 4 und in der Hauptstraße 22. Die Stadt weist darauf hin, dass Sperrungen und Halteverbote auch während des Abbaus vom 28. Dezember bis zum 8. Januar zu beachten sind.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen→

Artikel teilen:

Quellen & Infos

Verantwortung

Redaktionell verantwortlich
Konrad Mayer