Nürnberg verschiebt Registrierung für Kurzzeitvermietungen
Wer in Nürnberg Wohnungen oder einzelne Räume kurzfristig gewerblich vermietet, kann die dafür künftig vorgeschriebene Registrierung noch nicht vornehmen. Das Verfahren sollte ursprünglich am 1. Oktober 2026 starten. Wegen Verzögerungen bei der Beschaffung der nötigen IT-Software auf bayernweiter Ebene verschiebt sich die Einführung.
Eine Registrierungsnummer kann aktuell noch nicht beantragt werden. Vermieterinnen und Vermieter müssen derzeit nichts unternehmen. Sobald das Verfahren verfügbar ist, will die Stadt über den Ablauf und die weiteren erforderlichen Schritte informieren.
Die Registrierungspflicht soll für die kurzfristige gewerbliche Vermietung von Wohnungen und einzelnen Räumen einer Wohneinheit gelten, etwa über Online-Portale für Ferienwohnungen oder Arbeiterunterkünfte. Die Stadt will damit die entsprechenden Angebote einheitlich erfassen und einen Überblick über gewerbliche Kurzzeitvermietungen im Nürnberger Stadtgebiet gewinnen. Weitere Informationen veröffentlicht der Stab Wohnen unter wohnen.nuernberg.de.
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