Neumarkt hat 2.000 Tonnen Streusalz für den Winterdienst eingelagert

Neumarkts Bauhof ist für den Winterdienst gerüstet: 2.000 Tonnen Streusalz und 500 Tonnen Splitt sind eingelagert. Räumprioritäten und Pflichten im Überblick.

Von Redaktion Neumarkt in der Oberpfalz1 Min. Lesezeit

Der städtische Bauhof in Neumarkt ist für den bevorstehenden Winterdienst vorbereitet: Die Mitarbeitenden sind einsatzbereit, Fahrzeuge und Geräte geprüft. In der Salzhalle lagern rund 2.000 Tonnen Streusalz, in einer separaten Halle etwa 500 Tonnen Splitt. Das Material wurde bereits im Frühjahr beschafft und eingelagert.

Bundesweit kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Lieferung von Streusalz. Als Gründe nennt die Stadt verspätete Bestellungen und den niedrigen Wasserstand der Donau, der die Lieferung ausländischen Salzes erschwert. Für Neumarkt habe das keine unmittelbaren Auswirkungen, weil die Salzhalle vollständig gefüllt sei.

Räumung folgt einem Prioritätenplan

Das zu betreuende Straßennetz umfasst rund 350 Kilometer. Deshalb können die Räumfahrzeuge nicht überall gleichzeitig beginnen. Vorrang haben verkehrsrelevante Hauptstraßen und besonders gefährliche Abschnitte; danach folgen Nebenstraßen und weitere Bereiche, abhängig von den verfügbaren Personal- und Fahrzeugkapazitäten. Bei anhaltendem Schneefall kann sich die Räumung verzögern – trotz der gefüllten Lagerhallen. Die Streumittel bringt der Bauhof mit modernen, präzise dosierbaren Geräten aus.

Die Stadt will die Mobilität im öffentlichen Raum auch bei winterlichen Bedingungen möglichst aufrechterhalten. Radwege sollen nach Möglichkeit von Schnee und Eis befreit werden, damit der Radverkehr als umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr auch im Winter attraktiv bleibt.

Parkwege freihalten, Gehwege räumen

Die Stadt bittet Autofahrerinnen und Autofahrer, Straßen nicht durch parkende Fahrzeuge zu blockieren. So können die Räumfahrzeuge zügig und ungehindert arbeiten. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, Gehwege zu räumen und zu streuen, wenn diese an öffentliche Straßen angrenzen oder über öffentliche Straßen erschlossen sind. Die Regelung steht in der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Neumarkt i.d.OPf., Verordnung Nr. 2.2.1, § 9 ff. Sie ist unter www.neumarkt.de/rathaus-buergerservice/ortsrecht/externer Link, öffnet ein neues Fenster veröffentlicht.

Die Stadt appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, sich auf winterliche Straßenverhältnisse einzustellen, vorsichtig und rücksichtsvoll zu fahren und Geduld zu zeigen.

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