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Soziales

Klare Ansage zur Teilnahme mit Behinderung

Organisatoren bestätigen: Teilnahme ab einem Grad der Behinderung von 70 inklusive aller höheren Werte möglich

Von Redaktion Neumarkt in der Oberpfalz06.08.25, 10:01

Nach der Veröffentlichung einer Ankündigung auf der offiziellen Homepage kam es zu Nachfragen bezüglich der Teilnahmebedingungen für Menschen mit Behinderungen. Der genaue Wortlaut auf der Webseite sorgte für Unsicherheiten, weshalb nun eine Klarstellung erfolgt.

Klarstellung zur Teilnahmeberechtigung

Im Ursprungstext wurde der "Grad der Behinderung (GdB) von 70." als Voraussetzung genannt. Daraus entstand bei einigen die Sorge, dass Menschen mit einem GdB von 80 oder darüber ausgeschlossen sein könnten.

Die Organisatoren betonen jedoch ausdrücklich, dass alle Personen mit einem GdB ab 70 – also "von 70 und höher" – herzlich eingeladen sind. Eine Teilnahme ist somit auch mit einem höheren Grad der Behinderung selbstverständlich möglich.

Kurz erklärtGrad der Behinderung (GdB)

Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maßstab, mit dem das Ausmaß einer Behinderung in Deutschland bewertet wird. Abhängig vom festgestellten Wert werden bestimmte Nachteilsausgleiche gewährt.

Transparenz und Inklusion als zentrale Anliegen

Die Verantwortlichen bedanken sich für das Feedback und die Aufmerksamkeit, mit der die Formulierungen geprüft wurden. Ziel ist es, Missverständnisse auszuräumen und eine inklusive Atmosphäre für alle Betroffenen sicherzustellen.

Die Organisatoren hoffen, dass durch die Klarstellung alle Unsicherheiten beseitigt sind und möglichst viele Interessierte das Angebot wahrnehmen können.

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