Landshut ordnet Nutzung des Rathausprunksaals neu

Die Stadt Landshut will die Vergabe und Nutzung des Rathausprunksaals neu regeln. Veranstalterinnen und Veranstalter sollen künftig bereits vor einer Zusage ausführlichere Angaben zu Ablauf, Aufbau, Proben, Anlieferungen, Nebenräumen, Technik und Personal machen. So sollen die Auswirkungen auf das historische Gebäude, den Verwaltungsbetrieb und die Sicherheit frühzeitig beurteilt werden können.
Bei der Veranstaltungstechnik soll grundsätzlich die vorhandene Infrastruktur genutzt werden. Zusätzliche Einbauten, etwa für Beleuchtung, Beschallung oder Bühnentechnik, sollen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nach fachlicher Prüfung zugelassen werden. Die Stadt verweist auf Sicherheitsanforderungen, den Schutz der historischen Ausstattung und den Aufwand durch Auf- und Abbauten sowie zusätzliche Verkabelungen.
Rathaus bleibt vor allem Verwaltungsgebäude
Im Rathaus finden neben Veranstaltungen täglich Verwaltungsbetrieb, Bürgerservice, Besprechungen und Gremiensitzungen statt. Auch die Große und die Kleine Rathausgalerie sowie das Rathausfoyer werden für Ausstellungen, Empfänge und kulturelle Veranstaltungen genutzt. Die vielen unterschiedlichen Nutzungen erfordern laut Stadt eine stärkere Koordination.
Zudem stehen am Gebäude bauliche Herausforderungen an. Notwendige Maßnahmen, insbesondere beim Brandschutz, können derzeit nicht im ursprünglich vorgesehenen Umfang umgesetzt werden und müssen sich in weiten Bereichen auf den zwingend erforderlichen Personenschutz beschränken.
Der Rathausprunksaal gilt als besonders schützenswertes Kulturdenkmal. Er gehört zu den wenigen nahezu vollständig und ohne Zerstörungen aus dem Zweiten Weltkrieg erhaltenen historistischen Rathausfestsälen des 19. Jahrhunderts in Deutschlandexterner Link, öffnet ein neues Fenster. Georg von Hauberrisser gestaltete ihn zwischen 1876 und 1880 neugotisch aus. Die Wandgemälde bedeutender Münchner Historienmaler zeigen die Landshuter Hochzeit von 1475.
Online-Anfragen und Gebührenstruktur in Prüfung
Die Stadt arbeitet außerdem an einem übergreifenden Konzept für ihre Veranstaltungsräume. Künftig sollen Veranstalterinnen und Veranstalter Anfragen über ein Online-Formular einreichen können. Damit sollen Anforderungen einheitlich erfasst und passende Räume schneller vorgeschlagen werden.
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wird auch die Gebührenstruktur für städtische Veranstaltungsräume überprüft. Die Stadt prüft, ob in Landshut ansässige eingetragene Vereine und echte Benefizveranstaltungen, bei denen die Erlöse vollständig gemeinnützigen Zwecken zugutekommen, künftig vergünstigte Konditionen erhalten können. Entsprechende Modelle sind noch in Prüfung.
Oberbürgermeister Dr. Thomas Haslinger erklärte: „Der Rathausprunksaal ist der bedeutendste historische Veranstaltungsort unserer Stadt und ein wesentlicher Bestandteil unseres kulturellen Erbes. Gleichzeitig stehen wir in der Verantwortung, ein sensibles historisches Gebäude zu schützen, die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten und den Verwaltungsbetrieb aufrechtzuerhalten. Die neuen Regelungen schaffen hierfür einen klaren und verlässlichen Rahmen. Sie dienen dem Ziel, diesen einzigartigen Veranstaltungsort auch für kommende Generationen zu bewahren und weiterhin nutzbar zu halten.“
Der Saal soll weiterhin für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
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