Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden
Wer einen Kartenführerschein aus den Ausstellungsjahren 2002 bis 2004 besitzt, muss das Dokument bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Die Fahrerlaubnisbehörde in Landshut empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen und nicht bis zum Ende der Frist zu warten.
Für den Antrag werden ein biometrisches Passfoto in nicht digitaler Form, ein gültiger Ausweis oder Pass sowie der bisherige Führerschein benötigt. Der Umtausch kann online unter www.landshut.de/fuehrerscheinumtauschexterner Link, öffnet ein neues Fenster beantragt werden. Für die Antragstellung vor Ort ist eine vorherige Terminvereinbarung unter www.landshut.de/fahrerlaubnisundzulassungexterner Link, öffnet ein neues Fenster vorgesehen. Ohne Termin kann es zu längeren Wartezeiten kommen; bei hohem Besucheraufkommen oder personellen Engpässen kann die Behörde Besucher zurückweisen.
Mit Ablauf der Frist verliert das Führerscheindokument seine Gültigkeit, nicht aber die grundsätzliche Berechtigung zum Fahren. Wer keinen gültigen Kartenführerschein besitzt, begeht laut Mitteilung eine Ordnungswidrigkeit und muss bei einer Kontrolle gegebenenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Für Auslandsfahrten gibt es nach Angaben der Behörde keine Erfahrungswerte zum Umgang ausländischer Kontrollorgane mit abgelaufenen Dokumenten. Sie empfiehlt deshalb, während der Umtauschphase auf solche Fahrten zu verzichten; andernfalls erfolgt die Reise auf eigenes Risiko.
Kartenführerscheine aus den Ausstellungsjahren 1999 bis 2001 sind bereits nicht mehr gültig. Auch die Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 und später haben ihre Gültigkeit verloren. Menschen, die vor 1953 geboren wurden, können ihren Papier- oder Kartenführerschein bis 2033 umtauschen. Fragen beantwortet die Führerscheinstelle per E-Mail an [email protected].
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