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Bildung

Online-Bedarfsanmeldung für Betreuungsplätze 2027/2028 in Kaufbeuren

Zeitraum 1. Oktober 2026 bis 28. Februar 2027 – Platzbenachrichtigung im Bayern-ID-Postfach vom 17. bis 19. März 2027

Von Redaktion Kaufbeuren07.09.26, 15:14

Eltern können den Bedarf für einen Betreuungsplatz im kommenden Betreuungsjahr 2027/2028 ab dem 1. Oktober 2026 online anmelden. Die digitale Bedarfsanmeldung soll nach Angaben der Stadt im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis 28. Februar 2027 erfolgen. Entscheidend ist dabei der Zugang innerhalb dieses Zeitraums; das Eingangsdatum spielt keine Rolle. Anmeldungen nach dem 28. Februar 2027 sind weiterhin möglich, werden jedoch nachrangig behandelt.

Online-Anmeldung und Informationen zu Einrichtungen

Die digitale Bedarfsanmeldung ist unter www.kaufbeuren.de/nav/stadt-freizeit/bildung-erziehung/kindertageseinrichtungen.aspx möglich. Dort können sich Eltern außerdem über alle Kindertageseinrichtungen unter freier und städtischer Trägerschaft informieren. Unterstützung bieten Erklärvideos, die Schritt für Schritt durch die digitale Bedarfsanmeldung führen und Hilfestellung bei der Registrierung und Anmeldung geben.

Wer eine Einrichtung nicht nur online, sondern auch persönlich kennenlernen möchte, hat dazu beim Tag der offenen Tür am 14. November 2026 Gelegenheit.

Wichtige Hinweise zur Anmeldung

Für Kinder, die bereits eine Kindertageseinrichtung besuchen, ist bei einem Wechsel eine neue Anmeldung erforderlich. Das gilt insbesondere für Krippenkinder beim Übergang in den Kindergarten. Auch für den Schulkindergarten und den Hort muss eine neue Bedarfsanmeldung vorgenommen werden. Ein automatischer Übergang erfolgt nicht.

Die Benachrichtigung über einen Platz erhalten die Eltern im Zeitraum vom 17. März 2027 bis 19. März 2027 ausschließlich online über das Postfach des Bayern-ID-Kontos. Die Annahme des Platzes muss innerhalb von 14 Tagen bestätigt werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, wird der Platz weitervermittelt.

Die Vergabe erfolgt nach den geltenden Aufnahmekriterien. Berücksichtigt werden unter anderem die bevorstehende Schulpflicht, der Übergang von der Krippe in den Kindergarten, die Berufstätigkeit der Eltern, Geschwisterkinder und besondere familiäre Notlagen. Entsprechende Nachweise sind in der Abteilung Kindertagesbetreuung einzureichen. Das Formular zum Nachweis der Berufstätigkeit steht auf der städtischen Webseite im Bereich Kindertageseinrichtungen zum Download bereit.

Ausführliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Eltern in den FAQ des Kitaplatzprogramms.

Kontakt

Hotline: 08341/437-9255
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
E-Mail: [email protected]

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