Private Sitzbänke müssen vom Waldfriedhof Geretsried entfernt werden

Die Stadt Geretsried verlängert die Frist: Private, freistehende Sitzbänke müssen bis 6. November vom Waldfriedhof entfernt werden. Danach entfernt die Stadt verbliebene Bänke.

Von Redaktion Geretsried1 Min. Lesezeit

Privat mitgebrachte Sitzbänke müssen bis spätestens Freitag, 6. November 2026, vom Waldfriedhof Geretsried entfernt werden. Die Stadt hat die Frist verlängert. Noch vorhandene private Bänke will sie nach Ablauf der Frist selbst entfernen.

Der Aufruf betrifft freistehende und nicht gesicherte Sitzbänke auf dem Friedhofsgelände. Nach Angaben der Stadt können sie eine Unfallgefahr darstellen; die erforderliche Verkehrssicherheit lasse sich bei diesen Bänken nicht gewährleisten.

Rückfragen beantwortet die Friedhofsverwaltung der Stadt Geretsried unter [email protected]. Sie ist unter der Adresse Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried, erreichbar.

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