Geretsried erhält weitere staatliche Fördermittel für Schulbauvorhaben
Die Stadt Geretsried hat für zwei Schulbauvorhaben weitere staatliche Fördermittel erhalten. Nach Mitteilung der Stadt bewilligte die Regierung von Oberbayern jeweils mit Bescheid vom 14. August 2026 zusätzliche Finanzzuweisungen für die Erweiterung der Mittelschule an der Adalbert-Stifter-Straße und für den Neubau eines Allwetterplatzes für die Karl-Lederer-Grundschule.
Weitere Förderung für die Mittelschule
Für die Erweiterung der Mittelschule an der Adalbert-Stifter-Straße erhält die Stadt Geretsried eine weitere Finanzzuweisung in Höhe von 1.404.300 Euro. Die Zuweisung erfolgt nach Art. 12a Abs. 5 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes und stammt aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes. Sie entspricht zehn Prozent der für die Baumaßnahme in Aussicht gestellten Förderung nach Art. 10 BayFAG.
Für den Erweiterungsbau hatte die Regierung von Oberbayern mit Grundlagenbescheid vom 17. März 2026 bereits eine Zuweisung nach Art. 10 BayFAG in Höhe von 14.043.000 Euro in Aussicht gestellt. Die endgültige Höhe dieser Förderung wird nach Abschluss der Baumaßnahme und Prüfung des Verwendungsnachweises festgesetzt.
Zusätzlich nimmt die Stadt Geretsried für den Erweiterungsbau Mittel aus dem kommunalen Investitionsbudget nach Art. 12a Abs. 2 bis 4 BayFAG in Anspruch. Das Bayerische Landesamt für Statistik hat dieses Investitionsbudget mit Bescheid vom 15. Mai 2026 für die Stadt Geretsried auf insgesamt 3.062.437 Euro festgesetzt. Aus dem städtischen Gesamtbudget werden weitere Mittel für den Erweiterungsbau der Mittelschule eingesetzt.
Die Fördermittel sind zweckgebunden für die Erweiterung der Mittelschule an der Adalbert-Stifter-Straße einzusetzen. Mit der Bekanntmachung informiert die Stadt Geretsried gemäß den Förderbestimmungen über die staatliche Förderung nach Art. 10 und Art. 12a Abs. 2 bis 5 BayFAG sowie über den Einsatz von Mitteln aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes.
Finanzzuweisung für den Allwetterplatz
Für den Neubau eines Allwetterplatzes für die Karl-Lederer-Grundschule erhält die Stadt Geretsried eine weitere Finanzzuweisung in Höhe von 16.000 Euro. Auch diese Förderung wurde mit Bescheid vom 14. August 2026 bewilligt und erfolgt nach Art. 12a Abs. 5 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes. Die Mittel stammen ebenfalls aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes und entsprechen zehn Prozent der für die Baumaßnahme in Aussicht gestellten Förderung nach Art. 10 BayFAG.
Die Gesamtkosten für den Bau des Allwetterplatzes lagen bei rund 548.000 Euro. Die Bauarbeiten begannen im Januar 2025 und wurden im September 2025 abgeschlossen.
Für den Neubau hatte die Regierung von Oberbayern mit Grundlagenbescheid vom 23. Dezember 2024 bereits eine Zuweisung nach Art. 10 BayFAG in Höhe von 160.000 Euro in Aussicht gestellt. Die endgültige Höhe dieser Förderung wird nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises festgesetzt. Die Auszahlung der bewilligten Zuwendungen erfolgt entsprechend dem Baufortschritt und nach Maßgabe der bei der Regierung von Oberbayern im jeweiligen Haushaltsjahr tatsächlich verfügbaren Auszahlungsmittel.
Die Fördermittel sind zweckgebunden für den Neubau eines Allwetterplatzes für die Karl-Lederer-Grundschule einzusetzen. Mit der Bekanntmachung informiert die Stadt Geretsried gemäß den Förderbestimmungen über die staatliche Förderung nach Art. 10 und Art. 12a Abs. 5 BayFAG sowie über den Einsatz von Mitteln aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes.
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