Zweitwohnungsteuer: Befreiungsanträge bis 31. Januar 2027 einreichen

Wer in Freising eine Zweitwohnung hat und für 2026 eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer beantragen möchte, muss den Antrag bis spätestens 31. Januar 2027 beim Steueramt der Stadt einreichen.
Die Möglichkeit zur Befreiung besteht für Personen, deren Einkünfte im Jahr 2024 höchstens 29.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 37.000 Euro bei Verheirateten betrugen.
Wer 2026 neu nach Freising gezogen ist und vom Steueramt bislang keine Aufforderung zur Abgabe einer Zweitwohnungsteuererklärung erhalten hat, soll die Erklärung einreichen. Kommt eine Befreiung infrage, kann der Antrag gemeinsam mit der Erklärung abgegeben werden.
Informationen und Anträge stehen auf der Internetseite der Stadt Freising zu Steuern und Gebührenexterner Link, öffnet ein neues Fenster. Fragen beantwortet das Steueramt telefonisch unter 0 81 61/54-4 22 04.
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