Bayreuth: Besondere Regeln an vier Stillen Tagen im November
Im November gelten in Bayreuth an vier Tagen besondere Regeln zum Schutz der „Stillen Tage“: an „Allerheiligen“ am Sonntag, 1. November, am „Volkstrauertag“ am Sonntag, 15. November, am „Totensonntag“ am Sonntag, 22. November, und am Buß- und Bettag am Mittwoch, 18. November.
An den drei Sonntagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt, wenn sie einen entsprechend ernsten Charakter wahren. Das gilt ebenso für den Buß- und Bettag. Tanzveranstaltungen und der Betrieb von Unterhaltungsunternehmen wie Spielhallen sind untersagt. Sportveranstaltungen sind an den Sonntagen erlaubt, am Buß- und Bettag dagegen nicht.
Der Schutz an den drei Sonntagen gilt jeweils von 2 bis 24 Uhr. In dieser Zeit sind auch öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, wenn sie geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen. Aus wichtigen Gründen kann die Stadt Bayreuth Befreiungen erteilen.
Zusätzliche Regeln am Buß- und Bettag
Am Mittwoch, 18. November, dürfen von 7 bis 11 Uhr in der Nähe von Kirchen und anderen Gotteshäusern keine vermeidbaren lärmerzeugenden Aktivitäten stattfinden, wenn sie geeignet sind, den Hauptgottesdienst zu stören. Bekenntniszugehörige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in öffentlichen und privaten Betrieben sowie Verwaltungen dürfen der Arbeit fernbleiben. Ausgenommen sind Arbeiten, die nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung auch an gesetzlichen Feiertagen zulässig sind, sowie notwendige Arbeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebs oder zur Erledigung unaufschiebbarer Behördengeschäfte. Außer einem möglichen Lohnausfall dürfen den Beschäftigten durch ihr Fernbleiben keine weiteren Nachteile entstehen.
An den Schulen aller Gattungen entfällt am Buß- und Bettag der Unterricht.
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