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Genehmigungen für geschützte Bäume in Bamberg: Fristen und Anforderungen

In Bamberg gelten für Bäume besondere Schutzvorschriften.
Wer einen geschützten Baum fällen will, braucht grundsätzlich eine Genehmigung.
Das gilt auch für einen stärkeren Rückschnitt der Krone.
Das gilt auch für Eingriffe in den Wurzelbereich.
Die Stadt Bamberg weist auf die Fällsaison ab dem 1. Oktober hin.
Welche Bäume in Bamberg geschützt sind
Im Geltungsbereich der städtischen Baumschutzverordnung sind einstämmige Bäume geschützt.
Der Schutz gilt ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern.
Der Stammumfang wird in einer Höhe von 1 Meter gemessen.
Im selben Bereich sind auch mehrstämmige Bäume geschützt.
Der Schutz gilt ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern.
Die Stadt Bamberg nennt den Baumbestand als wichtig fürs Stadtbild.
Die Stadt nennt Schatten als weiteren Nutzen.
Die Stadt nennt auch die Verbesserung des Stadtklimas.
Die Stadt sagt zudem, dass Tiere dort Lebensraum finden.
Zusätzliche Einschränkungen von März bis September
Von März bis September gelten zusätzliche Einschränkungen.
Unabhängig von der Baumschutzverordnung gilt auch der allgemeine Artenschutz.
Der Artenschutz folgt dem Bundesnaturschutzgesetz.
Vom 1. März bis zum 30. September gilt ein grundsätzliches Verbot.
Das Verbot betrifft Bäume außerhalb des Waldes.
Das Verbot betrifft auch Bäume von Kurzumtriebsplantagen.
Das Verbot betrifft auch Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen.
Während der Zeit ist es grundsätzlich verboten, einen Baum auf Stock zu setzen.
Während der Zeit ist es grundsätzlich verboten, einen solchen Baum zu beseitigen.
Das Verbot gilt nicht für schonende Form- und Pflegeschnitte.
Solche Schnitte dienen der Gesunderhaltung des Baumes.
Ein Beispiel ist die Entfernung einzelner abgestorbener Äste.
Ein Beispiel ist auch die Entfernung einzelner beschädigter Äste.
Es muss außerdem geprüft werden, ob Vögel den Baum aktuell nutzen.
Es muss außerdem geprüft werden, ob andere geschützte Tiere den Baum aktuell nutzen.
Wenn Nester im Baum vorhanden sind, können weitere Vorgaben gelten.
Wenn Bruthöhlen im Baum vorhanden sind, können weitere Vorgaben gelten.
Wenn andere Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Baum vorhanden sind, können weitere Vorgaben gelten.
Antrag und mögliche Fällzeiten
Das Fällen geschützter Bäume ist ab dem 1. Oktober möglich.
Die Stadt nennt als Zeitraum das Ende Februar.
Wer einen geschützten Baum fällen lassen will, muss dafür einen Antrag stellen.
Die Stadt rät, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Der Grund sind Prüfungen, die Zeit in Anspruch nehmen.
Der Antrag kann online über die Internetseite der Stadt Bamberg gestellt werden.
Der Antrag kann auch über das Bayernportal gestellt werden.
Nach der Antragstellung prüft das Klima- und Umweltamt vor Ort.
Das Amt prüft, ob ein ausreichender Grund vorliegt.
Das Amt prüft den Grund für die geplante Maßnahme.
Empfehlung bei Unsicherheit
Wenn jemand vor einer Fällung unsicher ist, sollte er frühzeitig fragen.
Die Person sollte sich beim Klima- und Umweltamt informieren.
Die Information soll klären, ob eine Genehmigung erforderlich ist.
Die Information soll auch klären, welche Vorgaben für den Rückschnitt gelten.
Die Information soll auch klären, welche Vorgaben für die Fällung gelten.