Genehmigungen für geschützte Bäume in Bamberg: Fristen und Anforderungen

Bamberg: Für das Fällen oder stärkere Zurückschneiden geschützter Bäume gilt eine Genehmigung. Schutzfristen beachten. Antrag online stellen.

Von Redaktion Bamberg2 Min. Lesezeit
Der Specht nutzt den Baum als Nahrungsquelle, Wohnung und Brutstätte sowie zum Revier abgrenzen

Foto: Stadt Bamberg, Hayo Hein

Foto: Stadt Bamberg, Hayo Hein

In Bamberg gelten für Bäume besondere Schutzvorschriften. Wer einen geschützten Baum fällen, die Krone stärker zurückschneiden oder in den Wurzelbereich eingreifen möchte, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Genehmigung. Darauf weist die Stadt mit Blick auf die ab 1. Oktober mögliche Fällsaison hin.

Im Geltungsbereich der städtischen Baumschutzverordnung sind alle einstämmigen Bäume mit einem Stammumfang von 60 Zentimetern, gemessen in 1 Meter Höhe, sowie alle mehrstämmigen Bäume mit einem Stammumfang von 40 Zentimetern geschützt. Der Baumbestand ist nach Angaben der Stadt wichtig für das Stadtbild, spendet Schatten, verbessert das Stadtklima und bietet zahlreichen Tieren Lebensraum.

Von März bis September gelten zusätzliche Einschränkungen

Unabhängig von der Baumschutzverordnung ist auch der allgemeine Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Vom 1. März bis zum 30. September ist es grundsätzlich verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, auf Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Gesunderhaltung des Baumes dienen, etwa das Entfernen einzelner abgestorbener oder beschädigter Äste. Zudem muss immer geprüft werden, ob Vögel oder andere geschützte Tiere den Baum aktuell nutzen. Wenn sich Nester, Bruthöhlen oder andere Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Baum befinden, können weitere artenschutzrechtliche Vorgaben gelten.

Antrag rechtzeitig online stellen

Das Fällen ist ab 1. Oktober bis Ende Februar möglich. Wer einen geschützten Baum fällen lassen möchte, muss dafür einen Antrag stellen und dies rechtzeitig tun, weil die Prüfung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Der Antrag kann online über die Internetseite der Stadt Bamberg oder über das Bayernportal gestellt werden. Anschließend prüft das Klima- und Umweltamt vor Ort, ob ein ausreichender Grund für die geplante Maßnahme besteht. Wer vor einer Fällung unsicher ist, sollte sich frühzeitig beim Klima- und Umweltamt informieren, um zu klären, ob eine Genehmigung erforderlich ist und welche Vorgaben beim Rückschnitt oder bei einer Fällung zu beachten sind.

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