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Bamberg Service sammelt kompostierfähige Gartenabfälle im Herbst 2026

Termin und Anmeldung

Bamberg Service sammelt im Herbst wieder kompostierfähige Gartenabfälle ein.

Die Abfuhr läuft vom 12. Oktober 2026 bis zum 4. November 2026.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Was abgeholt wird

Abgeholt werden nur gebündelte Grünabfälle.

Reisig und Astwerk müssen auf maximal einen Meter Länge geschnitten sein.

Reisig und Astwerk müssen gebündelt sein.

Ungebündeltes Grüngut wird nach Angaben des Abfuhrbetriebs nicht mitgenommen.

Bereitstellung am Abfuhrtag

Die Gartenabfälle müssen am Abfuhrtag spätestens bis 7.00 Uhr bereitstehen.

Die Abfälle müssen gut sichtbar am Gehsteig- oder Straßenrand stehen.

Eine frühere Bereitstellung mehrere Tage vorher ist nicht zulässig.

Der Abfuhrbetrieb kann die genaue Abholzeit nicht vorbestimmen.

Jede Straße wird nur einmal angefahren.

Der Abfuhrbetrieb empfiehlt deshalb, die Frist einzuhalten.

Die Bündel müssen vor dem Anwesen des teilnehmenden Grundstücks liegen.

Für die Bündelung dürfen nur kompostierbare Materialien verwendet werden.

Als Beispiel nennt der Abfuhrbetrieb Juteschnüre.

Was zur Sammlung gehört

Die Abfuhr gilt für haushaltsübliche Mengen an rein pflanzlichen Abfällen.

Dazu zählen unter anderem Grasschnitt.

Dazu zählen unter anderem Laub.

Dazu zählen unter anderem Baum- und Heckenschnitt.

Dazu zählen außerdem sonstige Gartenabfälle.

Dazu zählen Schnittreste von Blumen und anderen Zierpflanzen.

Dazu zählen außerdem Gemüseabfälle.

In welchen Behältern kleinere Abfälle bereitstehen

Kleinere Abfälle sollen in Papiersäcken bereitstehen.

Kleinere Abfälle können auch in Kartons bereitstehen.

Kleinere Abfälle können auch in Holzkisten bereitstehen.

Kleinere Abfälle sollen in vergleichbaren Behältern bereitstehen.

Beispiele dafür sind Laub und Gras.

Abgabe für größere Mengen

Wer größere Mengen hat, kann sie direkt bei der Kompostanlage abgeben.

Die Kompostanlage liegt in Bamberg an der Rheinstr. 4b.

Das gilt für Mengen, die über das haushaltsübliche Maß hinausgehen.

Keine illegalen Sammelstellen

Das eigenmächtige Ablegen von Grüngut auf öffentlichem Grund ist nicht zulässig.

Unzulässige Sammelstellen können als illegale Abfallentsorgung mit Bußgeldern geahndet werden.

Abfuhrtermine nach Bezirken

  • Abfuhrbezirk 1: Montag, 12.10.2026.
  • Abfuhrbezirk 2: Dienstag, 13.10.2026.
  • Abfuhrbezirk 3: Mittwoch, 14.10.2026.
  • Abfuhrbezirk 4: Donnerstag, 15.10.2026.
  • Abfuhrbezirk 5: Montag, 19.10.2026.
  • Abfuhrbezirk 6: Dienstag, 20.10.2026.
  • Abfuhrbezirk 7: Mittwoch, 21.10.2026.
  • Abfuhrbezirk 8: Donnerstag, 22.10.2026.
  • Abfuhrbezirk 9: Montag, 26.10.2026.
  • Abfuhrbezirk 10: Mittwoch, 28.10.2026.
  • Abfuhrbezirk 11: Montag, 02.11.2026.
  • Abfuhrbezirk 12: Mittwoch, 04.11.2026.