Einfache Sprache

Haftbefehl am Augsburger Hauptbahnhof vollstreckt

Von Redaktion1 Min. Lesezeit

Festnahme am Augsburger Hauptbahnhof

Die Bundespolizei hat einen Mann festgenommen.

Es war ein 35-jähriger Deutscher.

Die Polizei prüfte seine Daten.

Dann fand sie einen Haftbefehl.

Ein Haftbefehl ist ein richterlicher Befehl.

Er sagt: Eine Person muss festgenommen werden.

Die Kontrolle am Bahnhof

Die Kontrolle war am Mittwochabend.

Sie war gegen 20 Uhr.

Die Polizei kontrollierte den Mann am Bahnhof.

Dabei zeigte sich:

  • Er wurde gesucht.
  • Ein Strafbefehl lag vor.
  • Er hatte eine Geldstrafe nicht bezahlt.

Wofür die Strafe war

Der Mann bekam die Strafe wegen Körperverletzung.

Körperverletzung bedeutet:

Sie verletzen einen anderen Menschen.

Er sollte Geld zahlen.

Das machte er bisher nicht.

Was dann passierte

Die Polizei nahm ihn direkt fest.

Danach brachte sie ihn zur Dienststelle.

Dort konnte er nicht zahlen.

Darum muss er nun ins Gefängnis.

Die Ersatzfreiheitsstrafe

Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist eine Haftstrafe.

Sie gilt statt einer Geldstrafe.

Der Mann muss 60 Tage ins Gefängnis.

Die Polizei bringt ihn nach Gablingen.

Dort ist eine Justizvollzugsanstalt.

Das ist ein Gefängnis.

Warum solche Kontrollen wichtig sind

Die Bundespolizei kontrolliert oft an Bahnhöfen.

Sie achtet auf Sicherheit im Bahnverkehr.

Sie schützt Menschen und Bahnanlagen.

Dazu gehören:

  • Bahnhöfe
  • Gleise
  • Züge
  • Bahnstrecken

Zuständig für viele Orte

Zur Bundespolizei gehören Reviere in:

  • Augsburg
  • Ansbach
  • Ingolstadt

Ihr Bereich ist sehr groß.

Er reicht von Forchheim bis Neu-Ulm.

Auch die Schnellfahrstrecke gehört dazu.

Kurz gesagt

Die Polizei kontrollierte einen Mann.

Dabei fand sie einen Haftbefehl.

Der Mann muss nun 60 Tage ins Gefängnis.

Originalen Artikel öffnen
Haftbefehl am Augsburger Hauptbahnhof vollstreckt – Einfache Sprache