Einfache Sprache

Drei Haftbefehle bei A8-Kontrollen vollstreckt

Grenzkontrollen auf der A8

Die Bundespolizei kontrollierte am Montag,

  1. Mai, auf der A8.

Der Ort war Schwarzbach.

Dort gab es drei Haftbefehle.

Ein Haftbefehl ist ein

Befehl für eine Festnahme.

Zwei Reisende fielen auf.

Sie kamen aus Rumänien und Österreich.

Ein Mann musste ins Gefängnis.

Ein anderer Mann durfte weiterfahren.

Erster Fall: Mann aus Rumänien

Die Polizei kontrollierte einen 40-jährigen Mann.

Er kam aus Rumänien.

Er fuhr einen Transporter.

Ein Transporter ist ein

Auto für Waren.

Die Polizei prüfte seine Daten.

Dann fand sie einen Haftbefehl.

Der Mann schuldete eine Strafe.

Er war wegen Hehlerei verurteilt.

Hehlerei heißt:

  • gestohlene Sachen kaufen
  • oder gestohlene Sachen verkaufen

Er bekam acht Monate Haft.

Die Polizei nahm ihn fest.

Dann kam er ins Gefängnis.

Zweiter Fall: Mann aus Österreich

Später kontrollierte die Polizei einen Mann.

Er war 50 Jahre alt.

Er kam aus Österreich.

Er hatte keine Ausweise dabei.

Ausweise zeigen die Person.

Er nannte nur seinen Namen.

Dann prüfte die Polizei seine Daten.

Dabei fand sie zwei Haftbefehle.

Die Haftbefehle kamen von Flensburg.

Die Gründe waren:

  • Gefährdung im Straßenverkehr
  • Beleidigung

Gefährdung heißt:

Sie bringen andere in Gefahr.

Beleidigung heißt:

Sie sagen böse Dinge zu jemandem.

Der Mann zahlte 5.600 Euro.

Dann durfte er weiterfahren.

Aufgabe der Bundespolizei

Die Bundespolizei in Freilassing

sorgt für Sicherheit.

Ihr Gebiet ist groß.

Dazu gehören:

  • die Landkreise Berchtesgadener Land
  • Traunstein
  • Altötting

Sie kontrolliert:

  • 21 Grenzübergänge
  • 72 Bahnhöfe und Haltepunkte

Ein Haltepunkt ist ein kleiner Bahnhof.

Dort arbeiten fast 400 Menschen.

Es gibt zwei Standorte:

  • Freilassing
  • Mühldorf am Inn

Kurz gesagt

Die Kontrollen waren erfolgreich.

Die Polizei fand drei Haftbefehle.

Ein Mann kam ins Gefängnis.

Ein anderer Mann zahlte seine Geldstrafe.