Pullach beschließt Leitlinien für den „Bauturbo“

Der Gemeinderat Pullach hat am 20. Oktober einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung des sogenannten „Bauturbo“ gefasst. Die Leitlinien legen fest, unter welchen Voraussetzungen Bauvorhaben vom geltenden Planungsrecht abweichen können, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Eine automatische Genehmigung bedeutet der Beschluss nicht: Jedes Vorhaben wird einzeln geprüft, und die Zustimmung der Gemeinde bleibt erforderlich.
Zusätzlicher Wohnraum unter klaren Bedingungen
Die Sonderregelung im Baugesetzbuch kann sowohl neue Wohneinheiten als auch die Erweiterung bestehender Wohnungen ermöglichen. Voraussetzung ist, dass Wohnen zulässig ist und tatsächlich zusätzlicher Wohnraum entsteht. Ein Vorhaben muss zur Maßstäblichkeit des jeweiligen Gebiets passen, darf keine unerwünschte städtebauliche Entwicklung auslösen und muss die Interessen der Nachbarschaft angemessen berücksichtigen.
Weiterhin gelten unter anderem die Vorgaben zu Stellplätzen, Abstandsflächen und Einfriedungen. Auch eine gesicherte Erschließung sowie Umwelt- und Naturschutzbelange müssen berücksichtigt werden; Eingriffe in geschützten Baumbestand sollen reduziert werden. Vorgeschrieben sind außerdem eine Bauberatung mit der Gemeinde und ein vollständiger Bauantrag. Bei größeren Vorhaben oder bei besonderem öffentlichen Interesse kann eine weitergehende Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen werden.
Fünf Bebauungspläne sollen überarbeitet werden
Die Gemeinde betrachtet den „Bauturbo“ vor allem als Übergangslösung. Bebauungspläne sollen das wichtigste Instrument zur Steuerung der baulichen Entwicklung bleiben. Pullach will fünf zentrale Pläne zeitnah anhand der neuen Leitlinien überarbeiten: Nr. 1 „Großhesselohe“, Nr. 9 „Richard-Wagner-Straße Nord“, Nr. 10 „Richard-Wagner-Straße Süd“, Nr. 15 „Gartenstadt“ und Nr. 16 „Josef-Breher-Weg“. Nach Abschluss der Überarbeitungen soll der „Bauturbo“ nur noch in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.
Die Leitlinien berücksichtigen auch jüngste Gesetzesänderungen, darunter die Möglichkeit verfahrensfreier Dachgeschossausbauten. Künftig soll das Maß der baulichen Nutzung über die Grundflächenzahl und die Gebäudekubatur bestimmt werden. Dazu zählen Wand- und Firsthöhe, Kniestock, Dachform, Dachneigung und Dachaufbauten. So kann im Dachgeschoss zusätzlicher Wohnraum entstehen, den die bisherige Geschossflächenzahl laut Gemeinde häufig verhindert hat.
Beratung im Rathaus und bei der Bürgerversammlung
Fragen zum „Bauturbo“ beantwortet die Bauverwaltung im Rathaus unter Telefon 089 744744-500 oder per E-Mail an [email protected]. Mitarbeiter Alfred Vital wird außerdem bei der Bürgerversammlung am 11. November im Austauschformat „Verwaltung im Dialog“ während der Pause informieren.
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