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Verbot der Wasserentnahme im Landkreis Würzburg bleibt bestehen
Im Landkreis Würzburg bleibt die Entnahme von Wasser aus Gewässern verboten.
Das Verbot gilt für Flüsse, Bäche, Seen und Teiche.
Das Landratsamt Würzburg verlängerte das Verbot.
Das Landratsamt erließ dazu eine weitere Allgemeinverfügung.
Das Landratsamt handelte dabei nach Empfehlung des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg.
Das Verbot gilt seit dem 25. Juli 2026.
Die Verlängerung dauert mindestens bis zum 30. September 2026.
Betroffen sind weiterhin alle Gewässer zweiter Ordnung im Landkreis Würzburg.
Betroffen sind weiterhin alle Gewässer dritter Ordnung im Landkreis Würzburg.
Der Main bleibt ausgenommen.
Die Tauber bleibt ausgenommen.
Der Main ist ein Gewässer erster Ordnung.
Die Tauber ist ein Gewässer erster Ordnung.
Das Entnehmen von Wasser war bisher für den Gemeingebrauch vorgesehen.
Das Entnehmen von Wasser war auch für den Anlieger- und Eigentümergebrauch vorgesehen.
Mindestens bis zum 30. September 2026 ist das Entnehmen daher verboten.
Grund für das Verbot
Das Landratsamt nennt weiterhin anhaltende Trockenheit als Grund.
Das Landratsamt nennt außerdem niedrige Wasserstände in den Gewässern.
Der Regen der vergangenen zwei Wochen habe bislang keine dauerhafte Entspannung gebracht.
Das Umweltamt teilte außerdem mit, dass die Wetterprognose derzeit keine Besserung erwarte.
Ausnahmen vom Verbot
Ausnahmen gelten bei der Gefahrenabwehr.
Die Feuerwehr darf dann Wasser zum Löschen entnehmen.
Die Feuerwehr darf Wasser aus einem Bach entnehmen.
Die Feuerwehr darf Wasser aus einem Teich entnehmen.
Die Entnahme bleibt auch zulässig, wenn eine besondere Erlaubnis besteht.
Eine Entnahme mit Handgefäßen bleibt erlaubt.
Als Handgefäße nennt die Behörde Eimer und Gießkannen.
Pumpen dürfen dabei nicht verwendet werden.
Andere Maschinen dürfen dabei nicht verwendet werden.
Hinweise für besondere Erlaubnisse
Das Landratsamt weist Inhaberinnen und Inhaber besonderer Erlaubnisse hin.
Das Landratsamt weist sie auf Auflagen im jeweiligen Bescheid hin.
Nach Angaben der Behörde dürfen viele Erlaubnisse derzeit nicht genutzt werden.
Der Grund sind unterschrittene Mindestwassermengen.
Der Grund sind unterschrittene Mindestpegelstände.