Verbot der Wasserentnahme im Landkreis Würzburg bleibt bestehen
Das Landratsamt verlängert ein Wasserentnahmeverbot bis mindestens 30. September 2026; Ausnahmen gelten u. a. für bestimmte Gewässer sowie Handentnahmen ohne Pumpen oder Maschinen
Im Landkreis Würzburg bleibt die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen weiterhin verboten. Das Landratsamt Würzburg hat das seit dem 25. Juli 2026 geltende Verbot auf Empfehlung des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg verlängert und dafür eine weitere Allgemeinverfügung erlassen.
Betroffen sind wie bisher alle Gewässer zweiter und dritter Ordnung im Landkreis Würzburg. Ausgenommen sind der Main und die Tauber als Gewässer erster Ordnung. Mindestens bis zum 30. September 2026 ist damit das Entnehmen von Wasser verboten, das zuvor für den Gemeingebrauch sowie für den Anlieger- und Eigentümergebrauch vorgesehen war.
Als Grund nennt das Landratsamt die weiterhin anhaltende Trockenheit und die niedrigen Wasserstände in den Gewässern des Landkreises. Der Regen der vergangenen zwei Wochen habe bislang nicht zu einer dauerhaften Entspannung geführt. Auch die Wetterprognose lasse derzeit keine Besserung erwarten, teilte das Umweltamt mit.
Ausnahmen gelten bei der Gefahrenabwehr, etwa wenn die Feuerwehr zum Löschen Wasser aus einem Bach oder Teich entnimmt. Ebenfalls zulässig bleibt die Entnahme, wenn dafür eine besondere Erlaubnis besteht. Darüber hinaus ist die Entnahme mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen weiter erlaubt. Nicht verwendet werden dürfen dabei Pumpen oder andere Maschinen.
Das Landratsamt Würzburg weist zudem alle Inhaberinnen und Inhaber einer besonderen Erlaubnis zur Wasserentnahme auf die im jeweiligen Bescheid festgelegten Auflagen hin. Nach Angaben der Behörde ist davon auszugehen, dass viele Erlaubnisse derzeit nicht genutzt werden dürfen, weil die festgelegten Mindestwassermengen oder Mindestpegelstände unterschritten werden.
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