Überschwemmungsgebiete in vier Kommunen vorläufig gesichert
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat Überschwemmungsgebiete in Ostheim v.d.R., Fladungen, Nordheim v.d.R. und Hausen vorläufig gesichert. Die Gebiete wurden vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen ermittelt.
Die Bekanntmachung wurde am 14. Oktober 2026 auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht. Zusätzlich erfolgte eine ortsübliche Bekanntmachung in den Verwaltungsgemeinschaften Fladungen und Ostheim v.d.R.
Die Unterlagen können beim Landratsamt Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Wasserrecht, Spörleinstraße 11 in 97616 Bad Neustadt a.d.S., während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Sie sind außerdem online unter den öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreisesexterner Link, öffnet ein neues Fenster sowie auf den Internetauftritten der Verwaltungsgemeinschaften Fladungen und Ostheim v.d.R. verfügbar.
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