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Landkreis Rhön-Grabfeld fördert Musik- und Heimatpflege

Wer wird gefördert

Der Landkreis Rhön-Grabfeld unterstützt die Musik- und Heimatpflege.

Der Landkreis tut das im Rahmen seiner freiwilligen Leistungen.

Gefördert werden Musik-, Heimat- und Gesangsvereine.

Gefördert werden auch Chöre im Landkreis.

Welche Kosten können gefördert werden

Der Landkreis fördert Aufwendungen für traditionelle Musikinstrumente.

Der Landkreis fördert auch Aufwendungen für Noten.

Der Landkreis fördert außerdem bodenständige, fränkische Tracht.

Die Förderung bezieht sich auf Musik-, Heimat- und Gesangsvereine.

Die Förderung bezieht sich auch auf Chöre.

Wie hoch die Förderung ausfällt

Die Antragsteller erhalten eine prozentuale Unterstützung.

Die Höhe hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

Wo es Informationen und das Antragsformular gibt

Der Landkreis stellt Informationen auf seiner Homepage bereit.

Die Informationen stehen im Bereich Verwaltung.

Die Informationen stehen unter dem Punkt Förderung.

Die Rubrik heißt „Musik- und Heimatpflege“.

Der Landkreis stellt dort auch das Antragsformular bereit.

Wie der Antrag gestellt wird

Der Antrag kann per E-Mail gesendet werden.

Die Antragsteller sollen dafür nach Möglichkeit E-Mail nutzen.

Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].

Welche Anlagen der Antrag enthalten soll

Zum Antrag gehören Anlagen.

Zu den Anlagen zählen Rechnungen.

Zu den Anlagen zählen Fotos der Tracht.

Bis wann der Antrag eingereicht werden muss

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld muss den Antrag bis zum 30. September 2026 erhalten.

Der Antrag muss spätestens bis zu diesem Datum eingereicht sein.

Anderenfalls können die Anträge nicht berücksichtigt werden.

Zusammenfassung der wichtigsten Fristen

  • Einreichung bis spätestens 30. September 2026.