Hasenpest bei Feldhasen im Landkreis Rhön-Grabfeld nachgewiesen

Bei einem Feldhasen im Jagdrevier Bad Neustadt wurde Tularämie festgestellt. Die Behörden raten, Wildtiere und Kadaver nicht zu berühren.

Von Redaktion LK Rhön-Grabfeld1 Min. Lesezeit

Bei einem verendet aufgefundenen Feldhasen im Jagdrevier Bad Neustadt ist Hasenpest festgestellt worden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestimmte Tularämie als Todesursache. Die Krankheit kann von Tieren auf Menschen übertragen werden.

Besondere Vorsicht gilt für Spaziergänger, Hundehalter und die Jägerschaft. Hasen und Kaninchen sind häufig betroffen; auch Mäuse und Ratten können den Erreger in sich tragen. Erkrankte Tiere wirken oft schwach oder matt, sind abgemagert und verlieren ihre natürliche Scheu. Die Erkrankung verläuft bei ihnen meist innerhalb kurzer Zeit tödlich.

Kontakt mit Tieren und Kadavern vermeiden

Menschen können sich meist durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern anstecken. Eine Übertragung ist außerdem über kleine Hautwunden, das Einatmen infektiösen Staubs, nicht ausreichend durchgegartes Fleisch sowie durch Zecken- und Insektenbisse möglich. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet laut Mitteilung nicht statt.

Beim Menschen treten nach meist drei bis fünf Tagen plötzlich hohes Fieber, grippeähnliche Beschwerden, Kopf- und Gliederschmerzen sowie schmerzhafte Lymphknotenschwellungen auf. An der Eintrittsstelle des Erregers kann sich ein schlecht heilendes Geschwür bilden. Bei rechtzeitiger Diagnose ist die Infektion mit Antibiotika gut behandelbar.

Hinweise für Spaziergänger, Hundehalter und Jäger

  • Lebende oder verendete Feldhasen, Wildkaninchen und Nagetiere nicht berühren.
  • Hunde im Wald und auf Feldern nicht frei laufen lassen, damit sie nicht mit Kadavern oder kranken Wildtieren in Kontakt kommen.
  • Tote oder auffällige Feldhasen keinesfalls berühren. Funde der Unteren Jagdbehörde, dem Veterinäramt oder dem zuständigen Revierpächter melden.
  • Jäger sowie Land- und Forstwirte sollten beim Umgang mit Wildbret oder Kadavern strenge Hygienemaßnahmen beachten, darunter Einmalhandschuhe und gegebenenfalls Atemschutzmasken.
  • Wildfleisch nur vollständig durchgegart verzehren.

Grundlegende Informationen zur Tularämie bietet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheitexterner Link, öffnet ein neues Fenster.

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