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Serviceaktion zum Pflichtumtausch von Fahrerlaubnissen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Serviceaktion zum Pflichtumtausch

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen führt erneut eine Serviceaktion durch.

Die Aktion findet vom 29. September bis 3. November statt.

Die Aktion läuft gemeinsam mit allen Städten und Gemeinden im Landkreis.

Der Anlass ist der gesetzliche Pflichtumtausch von Fahrerlaubnissen.

Antrag im Rathaus am Wohnort

Wer einen alten Papier- oder Kartenführerschein erneuern muss, stellt einen Antrag.

Der Antrag kann während der Aktion im Rathaus am Wohnort gestellt werden.

Voraussetzung dafür ist eine vorherige Terminvereinbarung.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen so Wege zur Führerscheinstelle vermeiden.

Das teilte das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen mit.

Die Wege sollen entfallen, wenn die Anlaufstellen schwer erreichbar sind.

Die Anlaufstellen sind die Führerscheinstelle in Neuburg.

Die Anlaufstelle ist auch die Außenstelle in Schrobenhausen.

Hilfe vor Ort und Versand des neuen Führerscheins

Vor Ort stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle als Ansprechpartner bereit.

Sie unterstützen die Antragstellenden bei der Bearbeitung der Unterlagen.

Sie vervollständigen die Unterlagen gemeinsam mit den Antragstellenden.

Sie nehmen außerdem die erforderlichen Dokumente entgegen.

Auf Wunsch kann der neue Führerschein per Direktversand nach Hause kommen.

Terminvereinbarung und Infos bei der Gemeinde

Die Terminvereinbarung erfolgt über die jeweilige Gemeinde.

Weitere Informationen geben die Gemeinden zu den konkreten Terminen.

Die Gemeinden geben auch Informationen zur Terminvereinbarung.

Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine

Für Umtauschfristen gelten die folgenden Zeitpunkte.

  • Für das Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 gilt ein Umtausch bis zum 19. Januar 2027.
  • Für das Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 gilt ein Umtausch bis zum 19. Januar 2028.
  • Für das Ausstellungsjahr 2008 gilt ein Umtausch bis zum 19. Januar 2029.
  • Für das Ausstellungsjahr 2009 gilt ein Umtausch bis zum 19. Januar 2030.
  • Für das Ausstellungsjahr 2010 gilt ein Umtausch bis zum 19. Januar 2031.
  • Für das Ausstellungsjahr 2011 gilt ein Umtausch bis zum 19. Januar 2032.
  • Für das Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013 gilt ein Umtausch bis zum 19. Januar 2033.

Pflicht unabhängig vom Ausstellungsjahr

Fahrerlaubnisinhaber mit einem Geburtsjahr vor 1953 müssen den Führerschein umtauschen.

Das gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Die Frist endet am 19. Januar 2033.