Serviceaktion zum Pflichtumtausch von Fahrerlaubnissen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Terminvereinbarung im Rathaus am Wohnort: Unterlagen vervollständigen lassen und den neuen Führerschein auf Wunsch per Direktversand erhalten
Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen bietet gemeinsam mit allen Städten und Gemeinden im Landkreis vom 29. September bis 3. November erneut eine Serviceaktion zum gesetzlichen Pflichtumtausch von Fahrerlaubnissen an. Wer einen alten Papier- oder Kartenführerschein noch erneuern muss, kann den Antrag in diesem Zeitraum nach vorheriger Terminvereinbarung direkt im Rathaus am Wohnort stellen.
Nach Angaben des Landratsamtes sollen Bürgerinnen und Bürger so den Weg zur Führerscheinstelle in Neuburg oder zur Außenstelle in Schrobenhausen vermeiden können, wenn diese Anlaufstellen nur schwer erreichbar sind. Vor Ort stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle als Ansprechpartner zur Verfügung, vervollständigen gemeinsam mit den Antragstellenden die Unterlagen und nehmen die erforderlichen Dokumente entgegen. Auf Wunsch kann der neue Führerschein anschließend per Direktversand nach Hause geschickt werden.
Die Terminvereinbarung erfolgt über die jeweilige Gemeinde. Weitere Informationen zu den konkreten Terminen und zur Terminvereinbarung gibt es bei der eigenen Gemeinde.
Umtauschfristen für ältere Scheckkartenführerscheine
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis zum 19.01.2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis zum 19.01.2028
- Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis zum 19.01.2029
- Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis zum 19.01.2030
- Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis zum 19.01.2031
- Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis zum 19.01.2032
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013: Umtausch bis zum 19.01.2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19.01.2033 umtauschen.
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