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Führerscheindokumente aus 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

Die Führerscheine, die von 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden.

Die Umtauschfrist endet am 19. Januar 2027.

Das Landratsamt weist auf die Umtauschpflicht hin.

Das Landratsamt empfiehlt, Anträge schon jetzt abzugeben.

Der Grund sind ausreichend Bearbeitungszeiten bei der Führerscheinstelle.

So kann der neue Führerschein rechtzeitig vor Fristablauf ausgestellt werden.

Die Umtauschfrist betrifft nur das Führgeführerscheindokument.

Die Fahrerlaubnis selbst bleibt von der Frist unberührt.

So läuft der Umtausch ab

Für den Antrag wird ein biometrisches Passbild benötigt.

Das Passbild darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Die Führerscheinstelle prüft eingereichte Unterlagen.

Wenn eine Unterlage fehlt, meldet sich die Führerscheinstelle direkt.

Wenn der neue Führerschein bereits fertig ist, meldet sich die Führerscheinstelle direkt.

Das Landratsamt bittet um keine Rückfragen.

Die Antragstellung muss nicht persönlich erfolgen.

Der Antrag kann auch über die Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.

Die Stadt Lindau (Bodensee) ist von dieser Regel ausgenommen.

Alternativ kann der Antrag online gestellt werden.

Die Online-Antragsseite lautet https://www.landkreis-lindau.de/Wir-f%C3%BCr-Sie/Online-Bereich/Online-Antr%C3%A4ge/Verkehr/.

Was beim Umtausch bestehen bleibt

Beim Umtausch bleibt der Umfang der eingetragenen Fahrerlaubnisklassen bestehen.

Das bedeutet, es wird nichts nachträglich entzogen.

Bereits abgelaufene Fahrerlaubnisklassen entfallen lediglich.

Besonderheiten für bestimmte Personen

Wer einen deutschen Führerschein besitzt, muss den Umtausch prüfen.

Der Hauptwohnsitz muss dafür im EU-Ausland liegen.

Diese Person muss den Umtausch im Land des Hauptwohnsitzes machen.

Zum Beispiel ist das in Österreich die Bezirkshauptmannschaft.

Für Personen gilt außerdem eine Sonderregel.

Die Sonderregel gilt für Menschen, die vor 1953 geboren wurden.

Der Umtausch wird für diese Gruppe erst bis zum 19. Januar 2033 fällig.

Das gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.