Führerscheindokumente aus 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
Antrag rechtzeitig stellen, mit biometrischem Passbild; Umtausch betrifft das Dokument, nicht die Fahrerlaubnisklassen

Die Führerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Anträge dafür schon jetzt bei der Führerscheinstelle abgegeben werden sollten, damit für die Bearbeitung ausreichend Zeit bleibt und der neue Führerschein rechtzeitig vor Fristablauf ausgestellt werden kann.
Wichtig ist dabei: Die Umtauschfrist betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
So läuft der Umtausch
Für den Antrag wird ein biometrisches Passbild benötigt, das nicht älter als zwei Jahre ist. Sollte eine Unterlage fehlen oder der neue Führerschein bereits fertig sein, meldet sich die Führerscheinstelle direkt. Das Landratsamt bittet darum, von Rückfragen abzusehen.
Die Antragstellung muss nicht persönlich erfolgen. Der Antrag kann auch über die Wohnsitzgemeinde eingereicht werden, ausgenommen die Stadt Lindau (Bodensee), oder online unter https://www.landkreis-lindau.de/Wir-f%C3%BCr-Sie/Online-Bereich/Online-Antr%C3%A4ge/Verkehr/.
Was beim Umtausch bestehen bleibt
Im Rahmen des Umtauschs bleibt der Umfang der eingetragenen Fahrerlaubnisklassen bestehen. Es wird keine Fahrerlaubnisklasse entzogen; lediglich bereits abgelaufene Fahrerlaubnisklassen entfallen.
Besonderheiten für bestimmte Personengruppen
Wer einen deutschen Führerschein besitzt und den Hauptwohnsitz im EU-Ausland hat, muss den Umtausch bei der zuständigen Behörde im Land des Hauptwohnsitzes vornehmen, zum Beispiel bei der Bezirkshauptmannschaft in Österreich.
Für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine Ausnahme: Unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins muss der Umtausch erst bis zum 19. Januar 2033 erfolgen.
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