Fahrtkosten zur Schule bis 31. Oktober beantragen
Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe können sich unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten zur Schule für das Schuljahr 2025/2026 erstatten lassen. Darauf weist der Landkreis Donau-Ries hin. Der Antrag muss spätestens am 31. Oktober 2026 beim Landratsamt eingehen.
Die Regelung gilt für Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für den Teilzeitunterricht an Berufsschulen. Voraussetzung ist, dass die einfache Fußwegstrecke zur Schule mehr als drei Kilometer beträgt.
Eigenanteil und Ausnahmen
Erstattet werden grundsätzlich nur nachgewiesene Fahrtkosten, die eine Familienbelastungsgrenze von 320 Euro pro Schüler oder 490 Euro pro Familie übersteigen. Diese Eigenanteile werden nicht angerechnet, wenn eine Familie im Schuljahr 2025/2026 für mindestens drei Kinder Kindergeld erhielt oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezog. In diesen Fällen können die verauslagten Fahrtkosten in voller Höhe erstattet werden; dafür ist ein Kindergeldnachweis für August 2025 vorzulegen.
Anträge sind beim Landratsamt Donau-Ries, Team 202, Pflegstraße 2, 86609 Donauwörth, einzureichen. Die Frist ist eine Ausschlussfrist: Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Formulare stellt der Landkreis auf donau-ries.de unter „Landratsamt – Kfz & Verkehr – ÖPNV, Schülerbeförderung – Schülerbeförderung – Anträge & Online-Dienstleistungen“ bereit.
Hinweise für das Schuljahr 2026/2027
Für das Schuljahr 2026/2027 sollen Schülerinnen und Schüler beim Kauf von Fahrscheinen auf die Wirtschaftlichkeit achten und verfügbare Ermäßigungen nutzen. Dazu können nach Angaben des Landkreises das Deutschlandticket, das bayerische Ermäßigungsticket oder ein vorausschauender Fahrkartenkauf gehören, wenn sich dadurch über das gesamte Schuljahr ein günstigerer Preis ergibt.
Anträge auf Anerkennung der Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs sind grundsätzlich zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 oder zeitnah beim Team Schülerbeförderung des Landratsamts einzureichen.
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