Fürther Tiefbauamt rät zum Rückschnitt von Bäumen und Hecken

Fürth fordert Grundstücksbesitzer zum Rückschnitt an Straßen und Wegen auf: Geh- und Radwege müssen bis 2,50 Meter Höhe frei bleiben, Straßen bis 4,50 Meter.

Von Neues aus Fürth1 Min. Lesezeit

Das Fürther Tiefbauamt erinnert Haus- und Grundstücksbesitzer daran, Bäume, Hecken und Sträucher an Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden. Überwucherungen können Straßenlampen und Verkehrszeichen verdecken und Verkehrsteilnehmer gefährden. Besonders betroffen sind laut Stadt Rollstuhlfahrer, Kinder, Menschen mit Kinderwagen und blinde Menschen.

Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch vor Garagenhöfen, gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Brachgrundstücken. Geh- und Radwege müssen in einer Höhe von mindestens 2,50 Metern frei bleiben, Straßen in einer Höhe von 4,50 Metern. Gehört ein Grundstück mehreren Personen, ist jeder Miteigentümer verpflichtet.

Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze

Der Herbst ist laut Tiefbauamt eine geeignete Zeit für einen kräftigen Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze. Vom 1. März bis zum 30. September sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, etwa um Zuwachs zu entfernen oder Bäume gesund zu halten. Weil Pflanzen schnell nachwachsen, empfiehlt die Stadt einen großzügigen Rückschnitt.

Bei der Gartenplanung sollten Bäume und Sträucher zudem nicht zu nah an die Grundstücksgrenze gesetzt werden. Für Gewächse mit einer Höhe von zwei Metern gilt in Bayern ein Mindestabstand von 50 Zentimetern; bei einer Höhe von mehr als zwei Metern sind es zwei Meter.

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