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Zeitgesteuerte Schrankenregelung am Festplatz Traunstein ab 15. September 2026

Schrankenregelung am Festplatz in Traunstein

Am Festplatz in Traunstein gilt ab dem 15. September 2026 eine Schrankenregelung.

Die Schrankenregelung steuert die Ein- und Ausfahrt zeitlich.

Die Stadt Traunstein nennt als Ziel den Schutz vor störendem Lärm.

Der Lärm entsteht vor allem in den Nachtstunden.

Zufahrtzeiten für Fahrzeuge

Der Festplatz ist zwischen 6.30 Uhr und 16.30 Uhr befahrbar.

Alle Fahrzeuge können den Festplatz in diesem Zeitraum nutzen.

Die Schranke bleibt von 16.30 Uhr bis 6.30 Uhr geschlossen.

In der Nacht sind Fahrten auf den Festplatz damit nur eingeschränkt möglich.

Regeln nach Fahrzeughöhe

Fahrzeuge mit einer Höhe von mehr als zwei Metern können nicht fahren.

Das gilt für den Zeitraum mit geschlossener Schranke.

Fahrzeuge bis zwei Meter Höhe dürfen den Festplatz jederzeit befahren.

Ausfahrt und Hinweise

Die Ausfahrt ist für alle Fahrzeuge jederzeit möglich.

Die Stadt passt die Beschilderung bereits an.

Das teilte die Stadt Traunstein mit.

Ausnahmen bei betrieblichen Gründen

Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.

Wer aus betrieblichen oder zwingenden Gründen fahren muss, kann sich an die Stadt wenden.

Die Stadt prüft die Berechtigung im jeweiligen Einzelfall.

Abstimmung mit Beteiligten

Die Stadt sagt, die Regelung sei abgestimmt.

Die Abstimmung erfolgte mit beteiligten Stellen und betroffenen Unternehmen.