Zeitgesteuerte Schrankenregelung am Festplatz Traunstein ab 15. September 2026
Zufahrt eingeschränkt und Höhenlimit für Fahrzeuge über zwei Meter – Ausfahrt jederzeit möglich, Ausnahmen nach Einzelfallprüfung
Am Festplatz in Traunstein gilt ab dem 15. September 2026 eine zeitgesteuerte Schrankenregelung. Nach Angaben der Stadt soll die Maßnahme vor allem die Anwohnerinnen und Anwohner vor störendem Lärm in den Nachtstunden schützen.
Zufahrt nur zu bestimmten Zeiten
Die Regelung sieht vor, dass der Festplatz zwischen 6.30 Uhr und 16.30 Uhr für alle Fahrzeuge befahrbar ist. Von 16.30 Uhr bis 6.30 Uhr bleibt die Schranke geschlossen.
Fahrzeuge mit einer Höhe von mehr als zwei Metern können in diesem Zeitraum nicht auf den Festplatz fahren. Fahrzeuge bis zwei Meter Höhe dürfen den Festplatz jederzeit befahren. Die Ausfahrt ist für alle Fahrzeuge jederzeit möglich.
Ausnahmen im Einzelfall möglich
Wer aus betrieblichen oder sonstigen zwingenden Gründen auch während der eingeschränkten Zufahrtszeiten auf den Festplatz fahren muss, kann sich an die Stadt Traunstein wenden. Die Berechtigung wird im jeweiligen Einzelfall geprüft.
Die erforderliche Beschilderung wurde bereits angepasst. Nach Angaben der Stadt ist die Zufahrtsregelung mit den beteiligten Stellen und betroffenen Unternehmen abgestimmt.
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