Führerscheine der Jahrgänge 2002 bis 2004 müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden
Wer einen Scheckkarten-Führerschein aus den Ausstellungsjahren 2002 bis 2004 besitzt, muss das Dokument spätestens bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Darauf weist die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Fürstenfeldbruck hin. Die Behörde empfiehlt, den Antrag noch deutlich vor dem Stichtag und möglichst bis Jahresende einzureichen, um Engpässe bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Was bei versäumter Frist droht
Ab dem 20. Januar 2027 ist das alte Dokument für Betroffene nicht mehr gültig. Wer bei einer Polizeikontrolle dann ein ungültiges Führerscheindokument vorzeigt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch bei Auslandsreisen kann es laut Landratsamt zu Problemen kommen, etwa bei Kontrollen oder beim Buchen eines Mietwagens.
Für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die vor 1953 geboren wurden, gilt der Stichtag im Januar 2027 nicht. Sie müssen ihren Führerschein spätestens bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Auch alte Papierführerscheine sind betroffen
Die früheren rosa und grauen Papierführerscheine haben laut Landratsamt ihre Gültigkeit bereits verloren. Wer ein solches Dokument noch nicht gegen einen Kartenführerschein eingetauscht hat, sollte das schnellstmöglich nachholen. Ausgenommen sind Papierführerscheine von Personen, die vor 1953 geboren wurden.
Diese Unterlagen werden benötigt
Für den Umtausch sind das alte Führerscheindokument, ein biometrisches Passbild auf Papier sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 27 Euro. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landratsamts Fürstenfeldbruck zum Führerscheinumtauschexterner Link, öffnet ein neues Fenster.
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