Fahrtkostenerstattung: Anträge noch bis 31. Oktober möglich
Familien können beim Landratsamt Fürstenfeldbruck noch bis zum 31. Oktober 2026 Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2025/26 beantragen. Anträge, die später eingehen, müssen abgelehnt werden.
Anspruch haben Haushalte mit Schülerinnen und Schülern ab der 11. Jahrgangsstufe an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen – dort jedoch nicht in Teilzeitform. Ebenfalls berechtigt sind Schülerinnen und Schüler an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen. Voraussetzung ist jeweils, dass der Schulweg in einer Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wird.
Erstattet werden können Beförderungskosten, die im Schuljahr 2025/26 die Eigenbeteiligung von 490 Euro je Familie oder 320 Euro je Schülerin beziehungsweise Schüler übersteigen. Für Familien mit mindestens drei Kindern, für die Kindergeld oder vergleichbare Leistungen bezogen werden, können die notwendigen Beförderungskosten ab dem Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erstmals vorliegen, bis zum Ende des Schuljahres vollständig erstattet werden. Die Familienbelastungsgrenze entfällt außerdem bei Anspruch auf Bürgergeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II sowie bei Schülerinnen und Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind.
Anträge gibt es beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck, im Bürgerservicezentrum oder in Zimmer B 207. Sie stehen auch auf der Homepage des Landratsamts im Bereich „Bildung & Wirtschaft“ unter „Schulen“ im Downloadbereich der Schülerbeförderung bereit. Telefonische Auskünfte gibt es unter 08141/519-375 und 08141/519-988.
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