Grenzkontrollen nahe Kiefersfelden und Oberaudorf: Mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz
Die Rosenheimer Bundespolizei hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Tagen mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz bei Grenzkontrollen festgestellt. Die Mitteilung wurde am 30. September 2026 um 13.37 Uhr veröffentlicht. Betroffen waren Kontrollen am 28. und 29. September nahe Kiefersfelden und Oberaudorf.
Wie die Bundespolizei mitteilt, werden Verstöße gegen das Waffengesetz im Rahmen der Grenzkontrollen immer wieder festgestellt. Im laufenden Jahr seien es monatlich rund zehn Fälle.
Mehrere Anzeigen nach Kontrollen
An der Rastanlage Inntal-Ost stellten Bundespolizisten in der Mittelkonsole eines Autos einen Schlagring sicher. Der verbotene Gegenstand wurde einem 31-jährigen Mitfahrer aus Rumänien zugeordnet. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige erstattet.
Auch ein 21-jähriger syrischer Autofahrer wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Er führte eine Schreckschusspistole mit, in deren Magazin sich drei Patronen befanden. Einen Waffen- oder sonstigen Berechtigungsschein konnte er an der Grenzkontrollstelle laut Bundespolizei nicht vorweisen.
Am Grenzübergang bei Oberaudorf bemerkten die Beamten zudem einen Schlagring in einer Fahrzeugablage. Nach den Angaben vor Ort gehörte die verbotene Waffe dem 22-jährigen Fahrer, einem slowakischen Staatsangehörigen. Er erhielt ebenfalls eine Strafanzeige.
Auf Höhe Oberaudorf fanden Bundespolizisten bei der Durchsuchung eines weiteren Wagens ein Springmesser mit einer rund zehn Zentimeter langen Klinge. Besitzer des Messers war nach Angaben der Behörde der 47-jährige polnische Fahrer. Auch gegen ihn wurde Anzeige erstattet.
Im Handschuhfach des Autos eines 28-jährigen Ukrainers entdeckten die Beamten ein Holster, in dem ein Fallmesser steckte. Da bereits der bloße Besitz eines solchen Gegenstands eine Straftat darstellt, stellte die Bundespolizei das Messer sogleich sicher. Der Mann erhielt eine Strafanzeige.
Bundespolizei nennt Einsatzgebiet
Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim erstreckt sich nach Behördenangaben auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Dem Bereich ist das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet.
Nach Angaben der Bundespolizei sind rund 450 Angehörige der Inspektion zwischen Chiemsee und Zugspitze im Einsatz. Im deutsch-österreichischen Grenzgebiet umfasst ihr Abschnitt demnach etwa 200 Kilometer. Außerdem ist die Inspektion laut Mitteilung auf rund 370 Bahnkilometern sowie an etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit zuständig.
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