Hemau plant Einziehung zweier Feldwege im Gewerbegebiet
Die Stadt Hemau beabsichtigt, zwei Teilstücke ehemaliger öffentlicher Feld- und Waldwege einzuziehen. Der Stadtrat hatte die Einziehung am 29. September 2026 beschlossen. Die Bekanntmachung leitet nun die dafür vorgesehene dreimonatige Frist ein.
Ein Teilstück der Flurnummer 981/2 ist rund 118 Meter lang. Es verläuft von der Nordwestecke der Flurnummer 977/3 bis zur Nordostecke der Flurnummer 976/22. Laut Bekanntmachung hat der Weg seit der Erweiterung des Baugebiets „Gewerbering Ost“ keine Bedeutung mehr für die Allgemeinheit; das Gelände liege seit vielen Jahren brach.
Der zweite betroffene Bereich ist ein Teil des ehemaligen Weges Flurnummer 981. Er führte von der Flurnummer 989/9 bis zum östlichen Ende der früheren Flurnummer 1038. Der Weg sei dort seit vielen Jahren in der Natur nicht mehr vorhanden und inzwischen vom Baugebiet „Gewerbepark II“ überbaut.
Einwendungen bis 29. Januar möglich
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können bis Freitag, 29. Januar 2027, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hemau erhoben werden: Propsteigaßl 2, Zimmer 21, 93155 Hemau. Die endgültige Verfügung über die Einziehungen ist laut Bekanntmachung frühestens drei Monate nach dem Wirksamwerden der Bekanntmachung zulässig.
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