Überhängende Hecken müssen Geh- und Radwege freihalten

Hecken, Sträucher und Bäume an Grundstücksgrenzen müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden, damit Geh- und Radwege sowie Straßen sicher nutzbar bleiben. Überhängende Äste und Zweige können den öffentlichen Verkehrsraum einengen und für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Eltern mit Kinderwagen und Radfahrende zum Hindernis werden.
Über Geh- und Radwegen muss ein Freiraum von 2,50 Metern bleiben. Über Fahrbahnen sind mindestens 4,50 Meter Höhe freizuhalten. Überwuchs kann laut Stadt außerdem Rettungsfahrzeuge und kommunale Dienstleistungen beeinträchtigen.
Weitere Informationen zum Heckenschnitt bietet die Stadt unter augsburg.de/heckenschnitt. Auch beim Herbstschnitt gelten Pflichten rund um freie Gehwege: Unser Bericht erklärt, wie Laub und Grüngut entsorgt werden und worauf bei Gehwegen zu achten ist.externer Link, öffnet ein neues Fenster
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