Überhängende Hecken müssen Geh- und Radwege freihalten

Augsburg erinnert an den Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen: Über Geh- und Radwegen müssen 2,50 Meter frei bleiben, über Fahrbahnen 4,50 Meter.

Von Augsburgs Redaktion1 Min. Lesezeit
Symbolische Führerscheinkarte und Autoschlüssel auf einem sonnigen Holztisch; ein Auto steht unscharf im Hintergrund.

KI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

KI-Symbolbild

Hecken, Sträucher und Bäume an Grundstücksgrenzen müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden, damit Geh- und Radwege sowie Straßen sicher nutzbar bleiben. Überhängende Äste und Zweige können den öffentlichen Verkehrsraum einengen und für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Eltern mit Kinderwagen und Radfahrende zum Hindernis werden.

Über Geh- und Radwegen muss ein Freiraum von 2,50 Metern bleiben. Über Fahrbahnen sind mindestens 4,50 Meter Höhe freizuhalten. Überwuchs kann laut Stadt außerdem Rettungsfahrzeuge und kommunale Dienstleistungen beeinträchtigen.

Weitere Informationen zum Heckenschnitt bietet die Stadt unter augsburg.de/heckenschnitt. Auch beim Herbstschnitt gelten Pflichten rund um freie Gehwege: Unser Bericht erklärt, wie Laub und Grüngut entsorgt werden und worauf bei Gehwegen zu achten ist.externer Link, öffnet ein neues Fenster

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