Einfache Sprache
Widerstand gegen Bundespolizei am S-Bahnhof Leuchtenbergring
Am 23. August leistete ein 43-Jähriger am S-Bahnhof Leuchtenbergring Widerstand.
Die Bundespolizei geht von Widerstand gegen Maßnahmen aus.
Der Mann sollte laut Bundespolizei eine S-Bahn der Linie S1 nicht verlassen.
Der Mann beleidigte zudem Beamte.
Auslöser und Zeitpunkt
Gegen 00:45 Uhr informierte die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn die Bundespolizei.
Die Leitstelle meldete den Mann am Bahnhof Leuchtenbergring.
Der Mann wollte dort nicht aussteigen.
Zuvor war er nach Angaben der Bahn eingeschlafen.
Er wachte erst am Endhalt des Zuges wieder auf.
Handeln der Bahn und Reaktion des Mannes
Mitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit trafen den Mann an.
Die Mitarbeiter hielten ihn für augenscheinlich alkoholisiert.
Die Mitarbeiter weckten den Mann.
Die Mitarbeiter forderten den Mann auf, die S-Bahn zu verlassen.
Der Mann ignorierte diese Aufforderung.
Auch gegenüber den alarmierten Beamten blieb der Mann verbal aggressiv.
Der Mann befolgte polizeiliche Anweisungen nicht.
Vorwürfe der Bundespolizei
Die Bundespolizei sagt, der Mann habe sich gegen die Mitnahme gewehrt.
Der Mann habe die Beamten beleidigt.
Der Mann habe die Beamten bedroht.
Im weiteren Verlauf leistete der Mann mehrfach massiven Widerstand.
Die Bundespolizei transportierte den Mann erst mit Unterstützung einer zweiten Streife.
Der Transport führte ins Revier im Ostbahnhof.
Identität und Atemalkoholtest
Im Revier klärten die Beamten die Identität des Mannes.
Der Mann kam aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest fiel aus.
Der Mann verweigerte den Test.
Entscheidung der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft München I ordnete eine Sicherheitsleistung an.
Die Sicherheitsleistung betrug 200 Euro.
Nach der Zahlung durfte der Mann die Dienststelle wieder verlassen.
Ermittlungen der Bundespolizei
Die Bundespolizei ermittelt nun zu mehreren Vorwürfen.
- Die Bundespolizei prüft den Verdacht des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
- Die Bundespolizei prüft den Verdacht der Beleidigung.
- Die Bundespolizei prüft den Verdacht der Bedrohung.