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Sicherheit am Schulweg: Bundespolizei warnt in Bayern vor Gefahren an Bahnsteigen
Neues Schuljahr in Bayern
Am Dienstag, 15. September, beginnt in Bayern das neue Schuljahr.
Zum Schulstart reisen viele Schülerinnen und Schüler täglich selbstständig.
Viele nutzen dafür Zug und S-Bahn.
Die Bundespolizeidirektion München spricht in diesem Zusammenhang über Gefahren.
Die Bundespolizei gibt Hinweise für einen sicheren Schulweg mit der Bahn.
Warum die Bundespolizei warnt
Laut Bundespolizei werden Gefahren im Bahnverkehr leicht unterschätzt.
Unachtsamkeit kann zu schwerwiegenden Folgen führen.
Auch eine kurze Ablenkung kann gefährlich sein.
Smartphones und Kopfhörer können Warnsignale und Durchsagen überdecken.
Dadurch könnten Kinder herannahende Züge zu spät wahrnehmen.
Gerade für jüngere Kinder beginnt der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln oft neu.
Präventionsmaßnahmen zum Schuljahresbeginn
Die Bundespolizei verstärkt zum Schuljahresbeginn ihre Präventionsmaßnahmen.
Die Maßnahmen gelten an ausgewählten Schwerpunkten.
Die Bundespolizei sensibilisiert junge Reisende für Gefahren im Bahnverkehr.
Empfohlene Regeln für den Bahnsteig und die Gleise
Die Bundespolizei nennt zentrale Regeln für Kinder und Erwachsene.
Die Regeln sollen am Bahnsteig und auf dem Weg zum Zug helfen.
Gleise sollen niemals betreten oder überquert werden.
Züge können nicht ausweichen.
Züge haben einen sehr langen Bremsweg.
Züge können auch außerhalb bekannter Fahrzeiten unterwegs sein.
Es sollen nur vorgesehene Wege und Übergänge genutzt werden.
Zur Bahnsteigkante soll Abstand gehalten werden.
Die weiße Sicherheitslinie soll erst übertreten werden, wenn der Zug steht.
Am Bahnsteig soll die Aufmerksamkeit der Umgebung gelten.
Das gilt auch beim Ein- und Aussteigen.
Kopfhörer können Warnsignale und Durchsagen überdecken.
Das Drängeln und Schubsen soll unterbleiben.
Auf vollen Bahnsteigen soll besonders viel Abstand zur Bahnsteigkante bleiben.
Wenn etwas ins Gleis fällt, soll es liegen gelassen werden.
Niemals soll eine Person selbst ins Gleis steigen.
Das Bahnpersonal soll angesprochen werden, wenn Hilfe nötig ist.
Auch die Bundespolizei soll angesprochen werden.
Niemand soll auf Züge, Waggons oder Masten klettern.
Laut Bundespolizei führen Bahnoberleitungen 15.000 Volt.
Schon die Annäherung kann einen lebensgefährlichen Stromüberschlag auslösen.
Im Gleisbereich soll es keine Selfies oder Videos geben.
Für Fotos oder Aufnahmen sollen weder Gleise betreten werden.
Für Fotos oder Aufnahmen soll man sich der Bahnsteigkante nicht unnötig nähern.
Rolle der Eltern nach Angaben der Bundespolizei
Die Bundespolizei sagt, Eltern können viel zur Sicherheit beitragen.
Eltern sollen den Schulweg gemeinsam mit ihren Kindern abgehen.
Eltern sollen mögliche Gefahrensituationen mit ihren Kindern besprechen.
Eltern sollen zeigen, an wen Kinder sich bei Hilfe wenden können.
Die Bundespolizei betont damit die Vorbereitung im Alltag.
Weitere Informationen
Die Bundespolizei stellt weitere Tipps online bereit.
Die Seite heißt bundespolizei.de/sicher-im-alltag/sicher-auf-bahnanlagen.
Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion München
Die Bundespolizeiinspektion München nennt ihre Zuständigkeit selbst.
Sie umfasst polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.
Das betrifft Anlagen der Deutschen Bahn.
Das betrifft auch das größte deutsche S-Bahnnetz.
Das Netz hat nach Angaben der Bundespolizei mehr als 210 Bahnhöfe und Haltepunkte.
Das Netz umfasst nach Angaben der Bundespolizei 440 Streckenkilometer.
Zum Zuständigkeitsbereich gehören mehrere Regionen.
- Die Landeshauptstadt München gehört dazu.
- Der Landkreis München gehört dazu.
- Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gehört dazu.
- Der Landkreis Dachau gehört dazu.
- Der Landkreis Ebersberg gehört dazu.
- Der Landkreis Erding gehört dazu.
- Der Landkreis Freising gehört dazu.
- Der Landkreis Fürstenfeldbruck gehört dazu.
- Der Landkreis Landsberg am Lech gehört dazu.
- Der Landkreis Starnberg gehört dazu.
Adresse und Dienstorte
Die Wache und der Dienstsitz für nichtoperative Bereiche befinden sich in der Denisstraße 1.
Der Ermittlungsdienst liegt dort in den nichtoperativen Bereichen.
Die Bundespolizei nennt einen Abstand von rund 500 Metern zum Hauptbahnhof.
Das Revier befindet sich im Ostbahnhof.
Die Bundespolizei nennt auch Diensträume am Hauptbahnhof.
Außerdem gibt es Diensträume in Pasing.
Außerdem gibt es Diensträume in Freising.