Einfache Sprache
Festnahmen bei Grenzkontrollen an der A93 in Kiefersfelden
Die Rosenheimer Bundespolizei fasste am Sonntag zwei Männer bei Grenzkontrollen.
Das Datum war 23. August.
Die Kontrollen fanden an der A93 statt.
Die Kontrollen fanden bei Kiefersfelden statt.
Gegen den Rumänen und den Tunesier lagen Strafbefehle vor.
Die Bundespolizei brachte den Rumänen in die Justizvollzugsanstalt Bernau.
Der zweite Mann musste Deutschland nach der Begleichung seiner Justizschulden verlassen.
Über das Wochenende verteilte die Bundespolizei insgesamt 14 Migranten zurück.
Die Betroffenen wollten von Österreich in Richtung Rosenheim reisen.
Die Behörde nannte als Herkunftsländer unter anderem Syrien, Pakistan, Tunesien und Gambia.
Rumäne muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten
Bundespolizisten überprüften die Personalien eines rumänischen Staatsangehörigen.
Gegen ihn lag ein Strafbefehl des Amtsgerichts Kleve wegen Diebstahls vor.
Außerdem lag ein Strafbefehl des Amtsgerichts Nürnberg wegen Leistungserschleichung vor.
Der 30-Jährige musste Geldstrafen von zusammen rund 3.000 Euro zahlen.
Die Summe schloss Verfahrenskosten ein.
Die Bundespolizei gab an, dass der Mann die Zahlung nicht leisten konnte.
Deshalb musste er die gerichtlich angeordneten Ersatzfreiheitsstrafen antreten.
Die Bundespolizei brachte den Mann in die Bernauer Justizvollzugsanstalt.
Der Mann soll dort voraussichtlich bis Mitte September bleiben.
Tunesier ohne gültige Einreisepapiere
Auch ein Tunesier wurde bei der Grenzkontrollstelle an der A93 gestoppt.
Der Tunesier wies sich nur mit einer abgelaufenen niederländischen Aufenthaltserlaubnis aus.
Die Beamten stellten keine gültigen Einreisepapiere fest.
Die Beamten stellten außerdem fest, dass die Justiz nach dem Mann suchte.
Das teilte die Bundespolizei mit.
Der 36-Jährige musste wegen Leistungserschleichung eine Geldstrafe zahlen.
Die Geldstrafe betrug 400 Euro.
Eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main ordnete die Zahlung an.
Die Staatsanwaltschaften in München und Schweinfurt wollten den Mann erreichen.
Die Bundespolizei nannte laufende Verfahren wegen Diebstahls.
Die Bundespolizei nannte außerdem ein laufendes Verfahren wegen Körperverletzung.
Die Bundespolizei ermittelte, dass der Mann derzeit in Italien eine Wohnung hat.
Ein Bekannter zahlte die Geldstrafe bei der Bundespolizeiinspektion Würzburg.
Damit entfiel für den Tunesier eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe.
Nach den polizeilichen Maßnahmen musste der Mann dennoch Deutschland verlassen.
Der fehlende Aufenthaltstitel machte die Rückreise erforderlich.