Festnahmen bei Grenzkontrollen an der A93 in Kiefersfelden
Bundespolizei nimmt zwei Männer mit offenen Strafbefehlen fest und weist über das Wochenende mehrere Einreisende ab

Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Sonntag, 23. August, bei Grenzkontrollen an der A93 bei Kiefersfelden einen Rumänen und einen Tunesier gefasst, gegen die Strafbefehle vorlagen. Während der eine in die Justizvollzugsanstalt Bernau gebracht wurde, musste der andere Deutschland nach der Begleichung seiner Justizschulden sofort wieder verlassen.
Über das Wochenende verteilt verweigerte die Bundespolizei insgesamt 14 Migranten die Einreise in die Bundesrepublik. Nach Angaben der Behörde waren die Betroffenen von Österreich aus in Richtung Rosenheim unterwegs. Unter den zurückgewiesenen Personen befanden sich Menschen, die ursprünglich unter anderem aus Syrien, Pakistan, Tunesien und Gambia stammen.
Rumäne muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten
Bei der Überprüfung der Personalien eines rumänischen Staatsangehörigen stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen ihn ein Strafbefehl des Amtsgerichts Kleve wegen Diebstahls und ein Strafbefehl des Amtsgerichts Nürnberg wegen Leistungserschleichung vorlagen. Einschließlich Verfahrenskosten hatte der 30-Jährige Geldstrafen von zusammengerechnet rund 3.000 Euro zu zahlen. Da er diese nach Angaben der Bundespolizei nicht begleichen konnte, musste er die gerichtlich angeordneten Ersatzfreiheitsstrafen antreten. Er wurde in die Bernauer Justizvollzugsanstalt gebracht und muss dort voraussichtlich bis Mitte September bleiben.
Tunesier ohne gültige Einreisepapiere
Auch für einen Nord-Afrikaner endete die Reise an der Grenzkontrollstelle an der A93 vorzeitig. Der Tunesier wies sich lediglich mit einer abgelaufenen niederländischen Aufenthaltserlaubnis aus. Die Beamten stellten fest, dass er keine gültigen Einreisepapiere besaß und in Deutschland zudem von der Justiz gesucht wurde.
Aufgrund einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hatte der 36-Jährige wegen Leistungserschleichung eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro zu zahlen. Im Zusammenhang mit laufenden Verfahren wegen Diebstahls und Körperverletzung waren außerdem die Staatsanwaltschaften in München und Schweinfurt an seiner aktuellen Erreichbarkeit interessiert. Die Recherchen der Bundespolizei ergaben, dass der Mann derzeit in Italien eine Wohnung hat. Zwar konnte ein Bekannter die Geldstrafe bei der Bundespolizeiinspektion Würzburg entrichten, sodass dem Tunesier die 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe erspart blieb. An seinem fehlenden Aufenthaltstitel änderte das nichts: Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen musste er das Land wieder verlassen.
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